Im Zusammenhang mit Eigenverbrauch und der Speicherung von Solarstrom sorgen die Begriffe Unabhängigkeitsquote und Eigenverbrauchsquote immer wieder für Verwirrung. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie unterscheiden sich diese?
Mit dem EEG 2009 wurde erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom eingeführt. Dieser Anteil des produzierten Stroms hatte Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage und musste deshalb in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Die Eigenverbrauchsquote stellt dabei den Eigenverbrauch ins Verhältnis zum insgesamt erzeugten Sonnenstrom. Noch mehr Bedeutung erlangte die Eigenverbrauchsquote ab Juli 2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ab diesem Zeitpunkt war die Vergütung für direkt vor Ort verbrauchten Solarstrom gestaffelt. Erreichen Anlagenbetreiber mehr als 30 % Eigenverbrauch, gibt es eine höhere Vergütung für diesen Anteil des Solarstroms, als für den unter 30 %. (mehr…)