Zum 1. Januar 2013 endete die Übergangsfrist für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp hinsichtlich des Einspeisemanagements nach EEG 2012 § 6. Somit gilt diese Regelung sowohl für kleine Solarstromanlagen bis 30 kWp installierter Leistung, die in 2012 installiert wurden, sowie für alle neuen Anlagen, die in 2013 ans Netz gehen werden.
Zur Einhaltung der Vorschriften bietet das EEG zwei Möglichkeiten für den Anlagenbetreiber von kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp: a) Begrenzung der Wirkleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 70% der installierten Modulleistung – die sog. 70%-Regel – oder b) Teilnahme am Einspeisemanagement des Netzbetreibers. Auch wenn sich der Betreiber auf eine Variante festlegen muss, kann er laut dem Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt von der 70%-Regel in das Einspeisemanagement wechseln.
Was ist die optimale Lösung für den Betreiber? Die Varianten sollten am besten mit dem Fachinstallateur besprochen werden, egal ob es sich um eine Nachrüstung oder eine Neuanlage handelt. Der Solarteur kennt die technischen Gegebenheiten und den Systemaufbau, kann Vorgaben beim Netzbetreiber einholen und somit eine übersichtliche Kostenabschätzung oder im optimalen Fall einen Vergleich beider Möglichkeiten vorlegen. (mehr…)