Ein neues Jahr steht vor der Tür!

Sonne-ueber-Modul_geschnittenAlles Gute für 2014 wünscht IBC SOLAR

2013 neigt sich langsam dem Ende zu! Wir, das gesamte Team von IBC SOLAR, bedanken uns bei allen Lesern unseres Blogs, ganz besonders bei unseren Kunden, Fachpartnern und Twitter-Followern für Ihre Treue und ein wunderbares Jahr! Für uns waren es 12 Monate voller spannender Projekte und wichtiger Entscheidungen.

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Der Koalitionsvertrag aus Sicht der Solarwirtschaft

anlage 008Union und SPD haben sich gestern auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Knapp 13 Seiten beschäftigen sich mit der Energiepolitik.

Vielfach war in der letzten Zeit gefordert worden, das EEG oder zumindest die Vergütungen und den Einspeisevorrang abzuschaffen. Dazu wird es nicht kommen. Es soll aber bis Ostern 2014 ein Entwurf für ein neues EEG vorliegen, das im Sommer 2014 verabschiedet werden soll.

Viele Fragen sind im Koalitionsvertrag nur in allgemeiner Form geregelt und müssen erst noch im Rahmen der EEG-Novelle ausgehandelt werden.

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„Die EEG-Umlage ist kein Indikator für die Kosten der Energiewende, sondern Symbol einer starken Industrielobby!“

Statement von Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender und Gründer der IBC SOLAR AG, zur Bekanntgabe der Höhe der EEG-Umlage für 2014:

Udo Möhrstedt, Firmengründer und CEO von IBC SOLAR

„Die EEG-Umlage wird 2014 um einen Cent auf 6,3 Cent pro Kilowattstunde steigen. Höchste Zeit, mit den Mythen und Märchen aufzuräumen, die sich um die EEG-Umlage ranken. Die EEG-Umlage wird fälschlicherweise als Indikator für die Kosten der Energiewende beziehungsweise die Förderung der Erneuerbaren dargestellt. Analysiert man jedoch die Zahlen, so wird schnell klar, wer die tatsächlichen Preistreiber sind. Die Umlage spiegelt vielmehr politische Entscheidungen und eine starke Industrielobby wider.
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EEG-Umlage 2014

Die EEG-Umlage soll erneut steigen. Was sind die Ursachen für diese Erhöhung?

Grafik 1
Grafik 1: Eigene Darstellung in Anlehnung an BEE Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2014 (zum Vergrößern anklicken)

Am 15. Oktober 2013 werden die vier verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2014 veröffentlichen (www.eeg-kwk.net).

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die EEG-Umlage weiter steigen wird. Hierzu hat der Bundesverband Erneuerbarer Energie e.V. (BEE) ein Hintergrundpapier veröffentlicht, welches die Bestandteile, die Entwicklung und die voraussichtliche Höhe der EEG-Umlage 2014 enthält.
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EEG: Wie funktioniert der Ausgleichsmechanismus?

Es ist Wahlkampf und im Oktober wird die EEG-Umlage voraussichtlich erneut erhöht. Beide Anlässe sind ein gefundenes Fressen für diejenigen, denen am Ausbremsen der Erneuerbaren Energien gelegen ist. Doch so einige Behauptungen der in den Medien geführten Strompreisdebatte lassen einen stutzen. In diesem Blogbeitrag möchte ich daher die Funktionsweise des sogenannten Ausgleichsmechanismus erklären, der zur Berechnung der EEG-Umlage dient.

Wie funktioniert der Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)?

Zum 1. Januar 2010 trat eine grundlegende Änderung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus zum Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft (§ 1 AusglMechV). Damit wurde faktisch die derzeit viel diskutierte EEG-Umlage als Teil des Strompreises in ihrer heutigen Form eingeführt. Die wichtigsten Inhalte:

  1. Der Ausgleichsmechanismus regelt die Vermarktung des aus Erneuerbaren Energien (EE) erzeugten Stroms, für den eine bestimmte Einspeisevergütung garantiert wird.
  2. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind nicht mehr dazu verpflichtet, den aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom abzunehmen und zu vermarkten. Sie zahlen jedoch die festgelegte Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde an die Betreiber der EE-Anlagen.
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