EEG 2.0: Photovoltaik war und bleibt eine wirtschaftliche Investition!

0904_Udo MoehrstedtUdo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG, anlässlich der letzten Lesung der EEG-Novelle im Bundesrat:

„Die Regeln sind gesetzt, jetzt liegt es an uns, das Spiel zu machen! Für uns völlig unverständlich ist die Bevorzugung der Stromproduktion aus Braunkohle mit ihren hohen CO2– und Quecksilberemissionen. Mit dem Gesetz wurde außerdem ein neues Bürokratiemonster geschaffen.

IBC SOLAR nimmt diese Herausforderung an und setzt weiter auf den Ausbau des Eigenverbrauchs, weil er volkswirtschaftlich sinnvoll, gut für die Energiewende und von Wirtschaft und Verbrauchern gewünscht ist. Unterm Strich stellen wir fest: Photovoltaik war und bleibt eine wirtschaftliche Investition! Die Koalition muss, um ihre Glaubwürdigkeit in der Klimapolitik zu erhalten, dauerhaft für sichere Investitionsbedingungen sorgen.“

Statement: Ausstieg aus der Energiewende

1305_IBC_Solar_Udo_MoehrstedtZur heute bekanntgewordenen Einigung der Regierungskoalition bei der EEG-Novelle erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Der Beschluss der Regierungskoalition zur EEG-Novelle ist in Wirklichkeit der Ausstieg aus der Energiewende wie wir sie kennen: Solare Selbstversorger werden dadurch für ihren Beitrag zum Klimaschutz bestraft. Kohlekraftwerke hingegen werden bevorzugt. Ich appelliere deswegen an die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat, diesen Ausstieg aus der Energiewende nicht zum Gesetz werden zu lassen und die Zustimmung zu verweigern!“
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Statement: EEG-Novelle wird zum Rettungsprogramm für Kohlekraftwerke

0904_Udo MoehrstedtZu den Meldungen über die Belastung von solarem Eigenverbrauch mit einem Satz von 40 Prozent der EEG-Umlage auch für kleine Solaranlagen erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Bislang hat die Koalition die Meldungen nicht bestätigt. Sie wären ein Schlag gegen die Erneuerbaren Energien und ein Rettungsprogramm für dreckige Kohlekraftwerke, die komplett von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen. Ich appelliere eindringlich an Minister Gabriel, sich von dieser Idee rasch wieder zu verabschieden.“

Blogserie „Gewerblicher Eigenverbrauch“ Teil 9: EEG-Novelle – Zeit ist Geld!

Logo_Blogserie Gewerblicher Eigenverbrauch_FINALIm Modell des gewerblichen Eigenverbrauchs wird der erzeugte PV-Strom primär selbst verbraucht und so der Strombezug aus dem Netz reduziert. Aktuell liegt der Strompreis für KMU zwischen 15 und 19 ct/kWh und ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Wer heute eine PV-Anlage zur Eigenversorgung in Betrieb nimmt hat hingegen die Sicherheit, seinen eigenen Strom über 25 Jahre hinweg zu konstant niedrigen Gestehungskosten zwischen 11 und 13 ct/kWh zu produzieren.

Eine aktuell anstehende Gesetzesänderung macht es für Unternehmen derzeit besonders attraktiv, in Anlagen zum gewerblichen Eigenverbrauch zu investieren!

Der aktuelle Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, dass für Strom aus privat und gewerblich genutzten Eigenverbrauchsanlagen zukünftig die Ökostromabgabe (EEG-Umlage) fällig wird. Davon betroffen sind alle neuen Anlagen ab einer Größe von zehn Kilowattpeak, die ab 1. August 2014 in Betrieb gehen. Wer also noch bis August eine Solarstromanlage ans Netz bringt, profitiert von der Bestandsschutzregelung und hat die Sicherheit, auch in Zukunft keine zusätzlichen Abgaben zahlen zu müssen.

Schwarzer Dienstag für die Solarwirtschaft

0904_Udo MoehrstedtDas Bundeskabinett hat heute seinen EEG-Entwurf verabschiedet. In dem Gesetzentwurf (Stand 8.4.2014) ist eine Abgabe auf selbst verbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen in Höhe von 50 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage vorgesehen.

Dazu erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Der vorliegende Entwurf ist ungerecht und benachteiligt den Mittelstand. Während Industrie und Bergbau für Eigenverbrauch nur 15 Prozent Umlage zahlen müssen, sollen Bäcker, Biobauern oder Einzelhändler mehr als doppelt so viel zahlen.

Die Bundesregierung hat damit nicht mehr und nicht weniger beschlossen, als Solarstrom für den Verbraucher teurer zu machen. 50 Prozent Abgaben auf Eigenverbrauch bedeuten derzeit 3,12 Cent mehr pro selbst verbrauchte Kilowattstunde. Dieser Unfug muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt korrigiert werden.

Besonders ärgerlich ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf behauptet, die Kosten für die Verbraucher senken oder stabilisieren zu wollen – das Gegenteil wird der Fall sein. Solarer Eigenverbrauch senkt die EEG-Umlage, weil er Vergütungszahlungen vermeidet. Außerdem belastet selbst verbrauchter Solarstrom die Netze nicht und vermeidet damit Netzausbaukosten.

Bürgernähe sieht anders aus. Gut, dass ein Gesetz den Bundestag erfahrungsgemäß niemals so verlässt, wie es ihn erreicht hat.“

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