Blogserie „EEG 2014“ Teil II: Vermarktungsmöglichkeiten für Photovoltaik – Einspeisevergütung

Symbolfoto_EEG2014Mit Inkrafttreten des EEG 2014 am 1. August 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für die Investition von Photovoltaik-Anlagen geändert. Die wichtigsten Neuerungen und Konsequenzen, die sich daraus für Investoren und Betreiber von Photovoltaikanlagen ergeben, werden unsere Autoren in einer losen Serie von Blogbeiträgen erläutern. Den Anfang hat ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen des EEG 2014 gemacht. In den folgenden Beiträgen werden nun die unterschiedlichen Vermarktungsarten für Anlagen jeder Größenordnung betrachtet. Grundsätzlich gibt es für alle Neu-Anlagen zukünftig drei Arten, den Strom zu verbrauchen bzw. zu vermarkten: Einspeisevergütung, Eigenverbrauch oder Direktvermarktung. In diesem Blogbeitrag werden die Neuerungen bei der Einspeisevergütung erläutert.
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Blogserie „EEG 2014“ Teil I: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Symbolfoto_EEG2014Am 1. August ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) in Kraft getreten. Mit der Novelle haben sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarstrom aus neu-installierten Anlagen geändert. Ganz neu ist eine Eigenverbrauchsabgabe, die nun bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von größeren Anlagen mit berücksichtigt werden muss. In anderen Bereichen ändert sich hingegen wenig bis nichts. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im EEG 2014.
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EEG 2.0: Photovoltaik war und bleibt eine wirtschaftliche Investition!

0904_Udo MoehrstedtUdo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG, anlässlich der letzten Lesung der EEG-Novelle im Bundesrat:

„Die Regeln sind gesetzt, jetzt liegt es an uns, das Spiel zu machen! Für uns völlig unverständlich ist die Bevorzugung der Stromproduktion aus Braunkohle mit ihren hohen CO2– und Quecksilberemissionen. Mit dem Gesetz wurde außerdem ein neues Bürokratiemonster geschaffen.

IBC SOLAR nimmt diese Herausforderung an und setzt weiter auf den Ausbau des Eigenverbrauchs, weil er volkswirtschaftlich sinnvoll, gut für die Energiewende und von Wirtschaft und Verbrauchern gewünscht ist. Unterm Strich stellen wir fest: Photovoltaik war und bleibt eine wirtschaftliche Investition! Die Koalition muss, um ihre Glaubwürdigkeit in der Klimapolitik zu erhalten, dauerhaft für sichere Investitionsbedingungen sorgen.“

Statement: Ausstieg aus der Energiewende

1305_IBC_Solar_Udo_MoehrstedtZur heute bekanntgewordenen Einigung der Regierungskoalition bei der EEG-Novelle erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Der Beschluss der Regierungskoalition zur EEG-Novelle ist in Wirklichkeit der Ausstieg aus der Energiewende wie wir sie kennen: Solare Selbstversorger werden dadurch für ihren Beitrag zum Klimaschutz bestraft. Kohlekraftwerke hingegen werden bevorzugt. Ich appelliere deswegen an die Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat, diesen Ausstieg aus der Energiewende nicht zum Gesetz werden zu lassen und die Zustimmung zu verweigern!“
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Statement: EEG-Novelle wird zum Rettungsprogramm für Kohlekraftwerke

0904_Udo MoehrstedtZu den Meldungen über die Belastung von solarem Eigenverbrauch mit einem Satz von 40 Prozent der EEG-Umlage auch für kleine Solaranlagen erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Bislang hat die Koalition die Meldungen nicht bestätigt. Sie wären ein Schlag gegen die Erneuerbaren Energien und ein Rettungsprogramm für dreckige Kohlekraftwerke, die komplett von der EEG-Umlage befreit bleiben sollen. Ich appelliere eindringlich an Minister Gabriel, sich von dieser Idee rasch wieder zu verabschieden.“