[1]Die letzten Jahre waren für Käufer von Elektroautos und Errichter sowie Betreiber von Ladeinfrastruktur gesäumt von einer Vielzahl an Förderoptionen und Zuschüssen, aus denen man im Dschungel der Möglichkeiten auswählen musste. Neben der Kaufprämie für das Elektroauto selbst gab es sowohl für private als auch öffentliche Ladeinfrastruktur Fördertöpfe, und das auf Bundes- sowie Landesebene. Nach dem Wegfall der Kaufprämie und der Beendigung der bundesweiten KfW-Förderung sagen wir Ihnen, wie Sie aktuell noch an eine Förderung kommen und was es zu beachten gibt.
Förderung im privaten Bereich
Die schlechte Nachricht vorneweg: Es gibt leider aktuell keine einheitliche, bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur. Die letzte Fördermöglichkeit, das Förderprogramm KfW 442, ist bereits seit mehreren Monaten ausgeschöpft, und die genehmigten Anträge befinden sich aktuell in der Umsetzung. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Auch auf der Ebene der Bundesländer sieht es aktuell mau aus. Lediglich Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Programm Progres.NRW [2] eine Förderung für nicht öffentliche Ladepunkte. Hier freuen sich zukünftige Besitzer einer Wallbox oder Ladesäule über eine Förderung in Höhe von 40 %, maximal jedoch 1.000 € pro Ladepunkt.
[3]Jedoch lohnt sich gerade im Bereich der größeren Städte immer ein Blick auf Förderprogramme von Städten und Kommunen. So gibt es inzwischen in immer mehr Großstädten regionale Förderprogramme, die durchaus Fördermittel in Höhe der überregionalen Programme bieten. Ein Paradebeispiel ist die Stadt München, bei der es seit Beginn des Jahres 2023 das Förderprogramm „Klimaneutrale Antriebe [4]“ gibt. Dort werden weiterhin Elektroautos, aber auch E-Bikes, Wallboxen, Schnellladesäulen und Beratungsdienstleistungen gefördert.
Förderung im öffentlichen Bereich
Der öffentliche Bereich beschreibt Ladeinfrastruktur, die für dritte Personen zugänglich ist und die mittels Abo oder Bezahlmethoden wie PayPal oder Kreditkarte abgerechnet werden. Auch hier gibt es aktuell auf Bundes- sowie Landesebene nur noch ein sehr ausgedünntes Angebot. Bayern aber bietet im August 2024 wieder ein Förderprogramm an, das zeitlich beschränkt gilt. So kann im Rahmen des Programms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0 [5]“ im Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 30.08.2024 wieder ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Jedoch sind die Hürden hoch, um an die bis zu 25.000 € pro Ladepunkt zu kommen. So müssen die Ladesäulen unter anderem der aktuellen Fassung der LSV entsprechen, und am Aufstellort ist ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gemäß Förderrichtlinie anzubringen.