Wasserknappheit und Ausgleichsforderungen für den Eingriff in die Natur

Bis Anfang Juni 2020 fehlten rechnerisch in Oberfranken nach Aussagen eines örtlichen Landschafts­bauers noch rund 60 Liter Niederschlag pro Quadratmeter gegenüber dem langjährigen Mittel. Dieser Wert lag laut Landesamt für Umwelt in Bayern in den Jahren 1971 – 2000 bei 768 Liter pro m² und ist damit im Vergleich zu der Regenmenge in Südbayern extrem gering. 2018 reduzierte sich diese Menge dann sogar auf 439 und 2019 auf 574 l/ m². Fakt ist, in Nordbayern war in den vergangenen Jahren und insbesondere in den Sommermonaten eine extreme Wasserknappheit bemerkbar, die von seltenen, aber dann umso heftigeren Regenereignissen unter­brochen wurde. Dieser Umstand hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf den Wald, sondern auch auf den Aufwand von Pflege­maßnahmen an umfangreichen Gehölzpflanzungen rund um Frei­flächen-Photovoltaikanlagen.

Eine Ausgleichsbilanzierung vergleicht im Zuge der Bauleitplanung regelmäßig die ökologische Quali­tät eines potenziellen Baugrundstücks mit seinem prognostizierten Zustand nach der Errichtung der Baumaßnahme. Dies gilt natürlich auch für die Errichtung von den Energieerzeugungsanlagen, für die ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Da weder die ökologischen Vorteile der Photovoltaik­anlagen, wie die CO2-Minderung gegenüber der Erzeugung mit konventionellen Energieträgern, noch artenschutz­recht­liche Vorteile hierbei einfließen, ergibt sich rechnerisch daraus immer ein negatives Ergebnis im Hinblick auf den Eingriff in die Natur und den erforderlichen Ausgleichsflächen, die entsprechend aufzuwerten sind. Das erfolgt überwiegend durch Anpflanzung von zertifizierten Gehölzen, die Sicht­schutz und eine bessere Einbindung der technischen Elemente in die Landschaft bieten. Im kon­kre­ten Fall eines 10 ha großen Baufeldes umfasst diese Pflicht beispielsweise die Anpflanzung von 2.000 Gehölzen an einer einzigen Frei­flächen-PV-Anlage.

Dabei wird im Bebauungsplan festgelegt, dass diese Gehölze zu pflegen, für die Dauer der Nutzung zu er­halten und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen sind. Um das zu bewerk­stelligen und gleichzeitig vom ausführenden Landschaftsbaubetrieb eine Gewährleistung erhalten zu können, wird eine Fertigstel­lungs­pflege bis zur Abnahme beantragt sowie eine Entwicklungspflege nachfolgend für zwei weitere Jahre. Neben Hacken, Jäten, Mulchen und Freimähen umfasst die Pflege vor allem auch das Wässern der Gehölze. Naturgemäß findet sich auf Freiflächen-Photovoltaik­anlagen, die entlang von Verkehrskorridoren oder auf Acker- oder Konversionsflächen errichten wurden, kein Anschluss an die ört­liche Wasser­versorgung. Das erforderliche Wasser zum Gießen muss demnach mit einem Tank­fahrzeug aufwän­dig gefördert werden.

Während es in der Vergangenheit üblich war, dieses Wasser in Abstimmung mit den Behörden aus offenen Gewässern zu entnehmen, kann vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung mit einer derartigen Zustimmung nur noch selten gerechnet werden. Um ein Minimum an Wasser in Flüssen und Bächen für die ökologische Funktionalität aufrecht zu erhalten, ist eine Entnahme in Trocken­phasen unter Strafandrohung strengstens verboten. Die geringe Aussicht auf die Erlaubnis recht­fer­tigt ohnehin den Aufwand nicht mehr, der für die Entnahme aus Gewässern erforderlich ist: Von der Antrag­stellung bei der unteren Wasserbehörde mit Angabe von Entnahmestelle, Menge und Zweck, über die Prü­fung des aktuellen Wasserstandes am geplanten Entnahmezeitpunkt und einer qualifi­zierten Messung der ent­nommenen Wasser­menge bis hin zur Abrechnung und Dokumentation des Vor­gangs gegenüber der Behörde.

Gerade in den Phasen von lang anhaltender Trockenheit, wenn der Bewässerungsbedarf sein Maxi­mum erreicht, ist die Aussicht auf eine behördliche Zustimmung zur Wasserentnahme aus offenen Gewäs­sern sehr unwahrscheinlich. Um die Lebensbedingungen der Gehölze dennoch zu erhalten, müssen also immer häufiger alternative Beschaffungsmethoden ins Auge gefasst werden. Ökologisch sinnvoll wäre bei­spiels­weise eine Zisterne, die Wasservorräte aus regenreichen Tagen für die spätere Verwendung speichert. Voraussetzung dafür sind größere Sammelflächen, Leitungen und ein unter­irdischer Tank mit entsprechender Größe, der einer Baugenehmigung bedarf.

Ausgehend von erforderlichen fünf Bewässerungsgängen pro Jahr mit jeweils ca. 20 m³ Wasser­bedarf, summiert sich die erforderliche Menge für die Dauer der drei verpflichtenden Jahre Pflege auf rund 300.000 Liter. Danach darf von einer Selbstversorgung der Pflanzen nach erfolgter Durchwurzelung des Bodens ausge­gangen werden.

Üblicherweise beschränkt sich die versiegelte Fläche einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf die kleinen Zaunfundamente und die Gründungen weniger Transformatorenstationen. Offene Ramm­profile tragen die Modultische und erhöhen kaum die Versiegelungsfläche. Mehr als 98 Prozent des Bau­feldes bleiben also vegetativ verfügbar. Das unverschmutzte Regenwasser läuft von der Glas­ober­fläche der Module ab, tropft durch die Montagefugen und wird so breitflächig versickert und eben nicht gefasst abgeleitet, um es etwa in einer Zisterne zu bevorraten. Auch die tempo­räre Nutzung der Wasser­menge spricht eher dafür, den Wasserbedarf aus dem kommunalen Trink­wassernetz zu decken und vom nächst­liegenden Hydranten mit dem Tankfahrzeug zur Verwen­dungs­stelle zu bringen. Dies erfordert neben der Bereitschaft und Zustimmung der Gemeinde eben­falls eine Mes­sung als Grundlage der Abrechnung, samt entsprechender personeller Betreuung. An­ge­sichts des Aufwandes, lebenswichtiges Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität bereitzustellen, steht man dort einer Ent­nahme nicht überall positiv gegenüber.

Die beschriebene Wasserknappheit begünstigt die Vermehrung des Borkenkäfers, der den gestress­ten Waldbäumen Schaden in einem nie dagewesenen Umfang zufügt. Die toten Bäume fallen für die Aufnahme von CO2 zur Sauerstoffproduktion aus. Schneller als erwartet schreitet der Klimawandel mit ungebremster Tempera­tur­erhöhung, Trockenheit und Extremwetterlagen voran. Für den Umbau unserer Lebens- und Wirtschafts­weise bleibt immer weniger Zeit. Radikale Änderungen in allen Bereichen stehen bevor. Der Ausbau der Photovoltaik ist in diesem Zusammenhang nur ein Baustein zur klimafreundlichen Stromer­zeu­gung. Niedrige Betriebskosten stärken dabei auch den Standort­vorteil der deutschen Wirtschaft und machen das Land unabhängiger von Energieimporten. Darüber hinaus könnte die Berücksichtigung der ökologischen Vorteile der Photovoltaik kosten­senkende Wir­kung entfalten, wenn diese in die Aus­gleichs­bilanzierung einflössen. Zusätzlicher Flächenbedarf für den Ausgleich wäre dann entbehrlich, die Anzahl der zu pflanzenden Gehölze würde verringert und der Wasserbedarf dafür gleichzeitig reduziert.

Wasser ist Leben und einer der wichtigsten Lebensgrundlage des Menschen.

Autorin: Dipl. Ing. FH Christine Tranziska (Architektin)

Weitere Quelle: LFU Bayern

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