Die Zulässigkeit von ballastierten Solaranlagen

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach ist sehr komplex, was die Einhaltung unterschiedlicher Regularien und Normen betrifft. So nimmt die Photovoltaik in den letzten Jahren immer mehr Einzug in den nationalen und internationalen Normen. Doch die darin enthaltenden Informationen sind mitunter nicht immer klar verständlich. So kommt es vor, dass auch Experten die ein oder andere Auslegung falsch interpretieren. Ein passendes Beispiel hierfür ist die Norm DIN 18531-1:2017-07  über die „Abdichtungen für nicht genutzte Dächer“ und die „Anforderungen von Solaranlagen auf Flachdächern“. Hier der Faktencheck:

Nachdem diese Norm veröffentlicht wurde, gab es unterschiedliche Interpretationen zur Fragestellung der Zulässigkeit von aufgelegten, ballastierten Solaranlagen. Hier gab es Diskussionen um die Weiterleitung der Lasten, wie beispielsweise die Folie, aus der PV-Anlage in die Abdichtungsschicht. Einige Dachdecker haben dies so interpretiert, dass die Einleitung von Kräften in die Dachabdichtungsbahn nach neuer DIN 18531 grundsätzlich nicht gestattet sei und somit aufgelegte, ballastierte Systeme „gegen die anerkannten Flachdachnormen“ verstießen. Doch das ist ein Missverständnis.

Die Fakten

Die Fachgruppe Bautechnik im Bundesverband Solarwirtschaft hat hier einmal genauer hingeschaut und festgestellt, dass die auftretenden Horizontallasten (parallel zu ihrer Ebene) – unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich der Dachneigung, Anlagenneigung und Höhe – sehr gering sind und hier ein Nachweis entfallen kann. Schließlich bestätigte auch der DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) dieses Ergebnis und stuft die durch eine Ballastierung eingeleiteten Kräfte ebenfalls als gering ein. Doch was sagt der besagte Abschnitt dann aus? Tatsächlich bezieht sich die Formulierung vielmehr auf die Verklebung und Verschweißung von Solaranalgen auf Dachbahnen, was nicht zulässig sind. Zwar gibt es Systemhersteller, die eine verklebte oder verschweißte Lösung anbieten, jedoch ist für diese Art der Verbindung eine bauaufsichtliche Zulassung notwendig. Dieses gilt nicht für ballastierte Solarsysteme – sie sind hiervon nicht betroffen.

Für nähere Informationen hat der BSW-Solar ein Hinweispapier erstellt. Hier steht alles Wissenswerte über den Nachweis der Lasteinleitung und zulässige Pressung der Dämmung durch aufgelegte Solaranlagen auf Flachdächern.

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