Überspannungs- und Blitzschutz – Ein komplexes Hindernis

Der Klimawandel schreitet voran und neben warmen und trockenen Sommertagen, steigt auch die Gewittergefahr. Jährlich werden deutschlandweit über 2 Millionen Blitzereignisse registriert – Anzahl steigend! Daher sollten auch Gebäudebesitzer an einen entsprechenden und wirksamen Schutz für das Eigenheim denken. Das beginnt bereits bei der Planung der hauseigenen PV-Anlage.

Aufgrund von rechtlichen Anpassungen und des Ablaufs einer sogenannten Übergangsfrist der Normen DIN VDE 0100-443 und -534  hat es mittlerweile bei uns in Deutschland große Veränderungen im Bereich des Überspannungs- und Blitzschutzes  gegeben. So ist seit dem 14.12.2018 ein Überspannungsschutz in kleinen Gewerbegebäuden sowie im privaten Wohnungsbau zur Pflicht geworden. Diese gilt sowohl für Neubauten, als auch für Umbau- oder Erweiterungsplänen einer bereits bestehenden PV-Anlage und sollte daher unbedingt berücksichtigt werden!

Übersicht über die möglichen Einbauorte für Ableiter zum inneren Blitzschutz

Trotzdem gibt es weiterhin unzählige und weit gestreute Fragen. Von der richtigen Auslegung der Norm bis hin zu den Unterschieden der einzelnen Produkte im Bereich Überspannungs- und Blitzschutz.

Generell muss immer unterschieden werden, ob ein äußerer Blitzschutz am Gebäude installiert ist oder nicht. Da für den Großteil der privaten Wohngebäude kein äußerer Blitzschutz vorgesehen ist, wird im Folgenden dieser Sachverhalt näher erläutert. Eine Auswahlmatrix, die speziell die Fälle berücksichtig, bei denen ein äußerer Blitzschutz vorhanden ist, kann jedoch beim Hersteller angefragt werden.

Auf der AC-Seite einer PV-Anlage – also zum Schutz von Zähler und Hauptverteilung im Vorzählerbereich – ist ein Überspannungsschutz des Typs II zum lückenlosen Einhalten der VDE Norm verpflichtend. Zusätzlich sollte ein Überspannungsschutz Typ II vor dem Wechselrichter auf der AC-Seite installiert werden, damit auch die Unterverteilung geschützt ist. Diese Ergänzung ist aber erst ab einer Leitungslänge von über 10 Metern nötig.

Auf der DC-Seite gibt es eine sehr ähnliche Regelung. Hier sollten – ebenfalls abhängig von der Leitungslänge – bis zu zwei Ableiter verbaut werden. Während der Überspannungsschutz am Gebäudeeintritt für alle Fälle verpflichtend ist und dafür sorgen soll, dass der größte Teil der Überspannung gar nicht erst in das Gebäude eintritt, ist ein zweiter Ableiter vor oder im Wechselrichter erst ab 10 Meter Leitungslänge verpflichtend. Hier setzen immer mehr Wechselrichterhersteller auf eine bereits im Wechselrichter integrierte Lösung – prüfen Sie also vorher das Datenblatt Ihres Wechselrichters, möglicherweise ist dieser Schutz bereits vorhanden. In beiden Fällen ist die normative Mindestanforderung für den Praxisfall ohne äußeren Blitzschutz ein Typ II Überspannungsschutz.

Wie gewohnt finden Sie in unserem Shop für jeden Bereich die passende Auswahl an Produkten. Sowohl für den AC-Bereich, und somit für die verschiedenen Netzformen, als auch für den DC-Bereich – hier sogar bis zu 1500VDC Spannung!

Autor: Marcel Lang (Product Manager)

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