[1]Jede zweite neue Photovoltaikanlage wird inzwischen zusammen mit einem Batteriespeicher installiert – Der Trend aus unserem vorangegangenen Blogbeitrag „Förderprogramme für Speicher in Deutschland [2]“ hält nach wie vor an und wird durch die aktuellen, steigenden Zahlen nochmals bestätigt – die Tendenz geht klar nach oben. Nach der Landeshauptstadt München, gibt es seit dem 01. August nun ein bayernweites PV-Speicherprogramm als Teil des 10.000-Häuser-Programms, das von weiteren Baumaßnahmen völlig entkoppelt wurde und auf die reine Anschaffung eines Speichers in Verbindung mit einer PV-Anlage angewandt werden kann.
Bereits in der ersten Woche wurden gut 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Topfes von insgesamt 6000 Förderungen beantragt. Das kann man durchaus als Erfolg bezeichnen. Hält das Interesse in dieser Geschwindigkeit weiter an, wird die Förderung bereits im September ausgeschöpft sein. Das wird nicht nur die „Erfinder“ überraschen. Es zeigt in jedem Fall, wie groß das Interesse und das inzwischen erlangte Bewusstsein für die erforderliche Umorientierung in unserem Umgang mit den zur Verfügung stehenden Energieressourcen gewachsen ist.
Ziel ist es, möglichst wenig Energie durch die Netze hin und her „schicken“ zu müssen. Stattdessen sollte ein Anreiz für die Zwischenspeicherung und den Verbleib der erzeugten Energie am Ort geschaffen werden, an dem sie auch verbraucht werden kann. Das bietet den größten „Netzentlastungseffekt“. Hinzukommend lohnt es sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht für die Betreiber und trägt zunehmend und obendrein noch zu einer Netzstabilisierung bei.
Was wird gefördert?
Konkret bezieht sich die Förderung auf das Batteriespeichersystem. Es muss neu und zeitgleich mit einer PV-Anlage angeschafft und installiert werden. Die förderfähige, nutzbare Kapazität muss mindestens 3 und darf maximal 30 kWh/kWp betragen. Für die Installation einer Speicherkapazität mit PV-Anlage von 3 kWh oder kWp gibt es einen Basiszuschuss von 500 Euro. Für jede zusätzlich installierte Kilowattstunde oder Kilowattpeak gibt es 100 Euro oben drauf – die Fördergrenze liegt bei 30 kWh, d.h. bei maximal 3.200 Euro.
Ist der Speicher in kWh oder die PV-Anlage in kWp kleiner?
Die Förderhöhe bezieht sich hierbei auf den kleineren Anlagenteil. Nur dieser ist förderfähig. Schauen Sie gleich nach, wie viele Anträge noch zur Verfügung stehen und wie hoch Ihre mögliche Förderung [3] ist.
ACHTUNG:
Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung erfolgen! Und er muss vom Antragssteller sowie einem in die Handwerksrolle eingetragenen Meister oder Bafa-Sachverständigen unterschrieben sein.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Nur der Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit Selbstnutzung an seinem Erstwohnsitz.
Einen kleinen Kniff gibt es hier allerdings noch. Insbesondere für diejenigen, die sich die Frage stellen, wer in einem Zweifamilienhaus einen 30kWh-Speicher benötigt. Es sind auch „teilgewerbliche“ Gebäude möglich. Damit sind auch Gebäude förderfähig, in denen z.B. eine kleine Werkstatt oder ein Büro integriert ist. Die genutzte Privatfläche muss jedoch mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche des Gebäudes betragen. Kommt dann noch die Nutzung für E-Mobilität hinzu, bekommt auch ein 30 kWh-Speicher schnell etwas zu tun.
Ist eine Ladesäule mit eingeplant?
Ja, auch diese wird mit 200 Euro gefördert, wenn sie der Ladebetriebsart 3 (AC-Ladung) oder 4 (DC-Ladung) entspricht. Die Ladesäule muss einen Kommunikationsanschluss zur Einbindung in das Energiemanagementsystem und zur Steuerung haben. Eine „einfache“ Steckdose ist somit nicht förderfähig.
Alle Details finden Sie nochmals zum Nachlesen beim Energie-Atlas Bayern [3].
Nähere Informationen finden Sie zudem auch unter:
– IBC Solarstromrechner [4]
– DGS pv@now easy [5]
– Volker Quaschning, Unabhängigkeitsrechner [6]