Neue Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen nutzen – EVBox ELVI macht‘s möglich

Elektrisch fahren lohnt sich – für Fahrer von E-Dienstwagen jetzt sogar doppelt.

Das neue Jahr bringt für Elektroauto-Fans einen handfesten Steuervorteil mit sich. Ab 2019 werden Elektroautos als Dienstwagen steuerlich bessergestellt, indem der zu versteuernde geldwerte Vorteil halbiert wird. Für die Elektromobilität in Deutschland könnte das den langersehnten Schub bedeuten. Wer zusätzlich dazu auch noch auf Solarstrom setzt, kann sogar doppelt sparen.

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens versteuern – für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge gibt es seit dem Jahreswechsel künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge mit E-Motor, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Konkret heißt das: Bei einem angenommenen Listenpreis von 50.000 Euro spart der E-Auto Fahrer monatlich rund 250 Euro zu versteuernde Vorteile.

In der Praxis gibt es allerdings eine kleine Hürde, die genommen werden muss. Denn anders als bei Autos mit Verbrennungsmotor gibt es bei E-Autos meist keine Quittungen für’s Tanken. Wie weist aber der E-Auto-Fahrer bei seinem Arbeitgeber die Kosten für das Laden des „Treibstoffs“ nach – insbesondere, wenn er zuhause in der eigenen Garage lädt?

Ladestationen von EVBox machen die Abrechnung für Arbeitnehmer besonders einfach.

EVBox, Partner von IBC SOLAR im Bereich Elektromobilität, bietet mit der Ladestation ELVI für den privaten Bereich eine einfache Lösung für dieses Problem an. Anders als die meisten gängigen Ladestationen am Markt, bietet EVBox einen Cloud-Service an, mit dem Auswertungen über Ladezeitpunkt, Ladezeiten und Lademengen erstellt werden und dem E-Auto-Besitzer eindeutig zugeordnet werden können. Mit „Hey EVBox“ können monatliche Auswertung gemacht und als Excel- oder PDF-Datei exportiert werden. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Ladezeiten zentral auszuwerten oder der Angestellte reicht das Dokument beim Arbeitgeber ein.

Am günstigsten ist das Laden eines Elektroautos übrigens, wenn Solarstrom vom eigenen Dach zum Einsatz kommt. Für 100 Kilometer Fahrleistung mit Sonnenstrom fallen rund 2 Euro an. Zum Vergleich: Netzstrom vom Energieversorger kostet rund 4,70 Euro für 100 Kilometer elektrisches Fahren – je nach gewähltem Tarif auch mehr. Wer auf Solarstrom und ein Elektro- oder Hybridfahrzeug als Dienstwagen setzt, kann hier also gleich doppelt sparen – sauberen Strom „tanken“ zum halben Preis und halbierte Steuern!

Gastautor: Kerim Köydem, Purchasing Manager bei IBC SOLAR

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5 Gedanken zu „Neue Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen nutzen – EVBox ELVI macht‘s möglich“

  1. Elektromobilität funktioniert. Über die kommenden Jahre werden wir mit unserem Service europaweit die nachhaltige E-Mobilität vorantreiben und uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur einsetzen.

  2. Elektromobilität ist die Zukunft, das ist klar, aber eine Menge Bürokratie erwartet uns, wenn ich diesen Beitrag rund um das Thema „Anmelden einer Wallbox ) lese.

    Macht das auf lange Sicht also Sinn?

  3. Hallo Herr Fuchs,
    Elektromobilität macht absolut Sinn, trotz der bürokratischen Hürden. Der Umstieg vom Benziner aufs E-Auto ist der erste Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Wird das E-Auto mit Solarenergie aufgeladen, sind Sie nahezu vollkommen klimaneutral unterwegs. Gleichzeitig können so auch bis zu 80% „Treibstoffkosten“ im Vergleich zu einem gleichen Benziner-Modell gespart werden. Daher ist die Bürokratie in unseren Augen in einem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen.
    Viele Grüße
    IBC SOLAR

  4. Hallo,
    leider dürfen wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen keine rechtliche Beratung vornehmen. Um die Fragen zu klären, raten wir Ihnen deshalb einen Steuerberater aufzusuchen. Er kann Ihnen zuverlässig weiterhelfen.
    Sonnige Grüße
    IBC SOLAR

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