Deponiebebauung: Neue Rahmenbedingungen durch EEG 2017

Deponie Bruchköbel Foto: next energy

Für Kommunen und Kreise sind ehemalige Mülldeponien ein Kostenfaktor. Sie können in absehbarer Zeit weder als Baugrund noch als Agrarland genutzt werden. Doch auch solche Flächen liesen sich zumindest bis Ende 2016 nutzbringend verwenden. Mit dem EEG 2017 haben sich die Rahmenbedingungen allerdings geändert.

Für Deponien galt im Jahr 2016 noch ein Sondervergütungsstatus, der eine Vergütung vorsah, die höher war als die Marktprämie aus dem Freiflächenausschreibungsverfahren. Das hat sich zum Jahreswechsel geändert. Jetzt müssen auch alle Deponiestandorte über 750 kWp am offiziellen Freiflächenausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen – kleinere Standorte fallen weiter unter die gesetzliche Vergütung nach dem EEG. Unter 750 kWp und mit dem gesetzlichen Vergütungsanspruch werden Freiflächenanlagen auf Deponien also unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter möglich sein. Anlagen über 750 kWp sind ab diesem Jahr mit den hohen deponiespezifischen Kosten (z.B. für spezielle Vermessungen und Gutachten, Baukosten) kaum mehr machbar. Hinzu kommen die geringen Einspeisevergütungssätze von 6,58 ct/kWh, die durchschnittlich im letzten Freiflächenausschreibungsverfahren vom 1.2.2017 erzielt wurden. Die wirtschaftliche Umsetzbarkeit für Deponiestandorte ist damit frühzeitig zu prüfen – und dazu gehören eine ganz Reihe von Faktoren:

Gasbrunnen

Hohe Anforderungen an das Know-how
Mit der Errichtung einer Solaranlage auf einer ehemaligen Mülldeponie sind spezielle Anforderungen verbunden. Beispielsweise werden Gasbrunnen und dazu gehörige Gasleitungen benötigt, über die Deponiegase abgeleitet werden. Weiterhin muss beim Bau der PV-Anlage auf spezielle Drainage-Maßnahmen Rücksicht genommen werden, beispielsweise Kunststoff-Dichtungsbahnen, Betonit-Matten und mineralische Dichtungen.

Wichtig ist zudem, dass die zuständigen Behörden frühzeitig in den Planungsprozess einer PV-Anlage auf einer Deponie mit einbezogen werden. Außerdem ist es erforderlich, sich vor Beginn der Bauarbeiten einen detaillierten Überblick über den Zustand der Deponie zu verschaffen. Denn beim Bau der Unterkonstruktion dürfen weder Folien noch andere Dichtungsschichten beschädigt werden, wenn die Fundamente der Solaranlage in den Boden eingebracht werden.

Beispiel Deponie Bruchköbel
Auf der ehemaligen Hausmülldeponie Bruchköbel im Main-Kinzig-Kreis haben wir im letzten Jahr einen Solarpark mit einer Leistung von 3 MWp gebaut, der bis zu 900 Haushalte mit Strom versorgt. Für die Stadt Bruchköbel und den Main-Kinzig-Kreis hatte diese Vorgehensweise mehrere Vorteile. Zum einen lässt sich das Deponiegelände auf sinnvolle und umweltverträgliche Weise weiter nutzen. Zum anderen bringt der Solarpark Pachteinnahmen für die Kommune und eine EEG-Vergütung von 8,91 Cent pro kWh über einen Zeitraum von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr.

Die baulichen Vorgaben, die wir bei diesem Projekt zu beachten hatten, waren allerdings besonders anspruchsvoll. So musste durch ein Blendgutachten nachgewiesen werden, dass der Verkehr auf der nahegelegenen Bundesstraße nicht durch die PV-Anlage beeinträchtigt wird. Um dies sicherzustellen, war eine spezielle Ausrichtung der Solar-Module erforderlich.

Proberammungen auf dem Deponiegelände

Eine weitere Herausforderung stellte die Oberflächen- und Tiefenstruktur dar. So wurde in Bruchköbel eine 6,5 Hektar große Oberflächenabdichtung aufgebracht. Sie besteht aus einer Gasdrainage, einer Dichtung aus mineralischen Stoffen und einer 2,5 Millimeter dicken Hochleistungs-Polymerbahn. Darüber befinden sich eine bis zu zwei Meter dicke Bodenschicht sowie Trapezrinnen für die Oberflächen-Entwässerung. Das anfallende Deponiegas wird unterhalb der Oberflächenabdichtung durch Grasbrunnen abgesaugt und in einer Hochtemperatur-Fackel entsorgt.

Zusammen mit unserem Auftraggeber, der next energy GmbH, mussten wir beim Bau des Solarparks sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 5 Metern zu den Gasbrunnen gewährleistet war und diese für Fachpersonal weiterhin zugänglich blieben. Das Anlegen von Kabelgräben auf Deponien mit solchen Gasbrunnen erfordert besondere Sorgfalt, weil dabei auf Gasleitungen Rücksicht genommen werden muss. Die Ausschachtarbeiten in sensiblen Bereichen werden daher von Hand vorgenommen.

Eine besondere bauliche Herausforderung stellte in Bruchköbel die Neigung im Böschungsbereich dar. Sie beträgt bis zu 25 Grad. Solche Neigungswinkel sind bei Deponie-Anlagen häufig anzutreffen. Vor Beginn der Bauarbeiten wurden in Bruchköbel daher Statik-Gutachten erstellt, um ein Abrutschen der Böschung zu vermeiden. Unsere Fachleute ermittelten zudem die maximal zulässige Rammtiefe beim Bau der Fundamente. In der Regel liegt diese bei Deponien bei nur 70 cm bis 100 cm. Der Aufbau einer tragfähigen Basis für eine Solaranlage erfordert daher eine besondere Sorgfalt und Expertise.

Fazit
Die Kosten für eine PV-Anlage auf einer ehemaligen Deponie liegen wesentlich höher als für eine Anlage auf einer unproblematischen Freifläche. Unter den neuen Voraussetzungen durch das EEG 2017 werden wir Deponien nur noch bis zu einer Größe von 750 kWp bebauen, um die gesetzliche Vergütung nach EEG von derzeit 8,91 Cent/kWh zu erhalten. Größere Parks sind kaum mehr sinnvoll machbar. Auch das vorangegangene Beispiel des Solarparks Bruchköbel hätten wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich verwirklichen können.

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