Blog-Serie „Speicher“ Teil 12: Wartung von Speichersystemen – die Theorie

Blogserie SpeicherSpeichersysteme sind aus der Photovoltaik inzwischen nicht mehr wegzudenken. Dank staatlicher Förderprogramme und Preissenkungen sind die Solarbatterien integraler Bestandteil vieler PV-Systeme und intelligenter Energiemanagementsysteme in Haushalten und Unternehmen. Ein Thema, das oft noch nicht flächendeckend umgesetzt wird, ist die Wartung von Speichersystemen. In diesem und einem folgenden Blogbeitrag will ich Betreibern und Installateuren Fakten und Empfehlungen zu diesem Thema an die Hand geben.

Sind Speichersysteme wartungsfrei?
Oft werden Batteriespeichersysteme als wartungsfrei angepriesen und verkauft. Das muss ich an dieser Stelle – vielleicht zum Leidwesen vieler Verkäufer – leider klarstellen: Es gibt zwar wartungsfreie Batterien, dies bezieht sich jedoch lediglich darauf, dass an der eigentlichen Batterie selber nichts gewartet werden muss. Das betrifft beispielsweise verschlossene Bleibatterien und Lithiumzellen. Ein wartungsfreies Speichersystem gibt es aber leider nicht. Elektrische Anlagen bedürfen immer einer Wartung. Das gilt für Solarspeicher genauso wie für ein Auto, bei dem man gelegentlich den Reifendruck überprüfen und einen Rundum-Check machen sollte.

Gibt es Vorschriften für die Wartung?
Die Wartung von Elektroanlagen, zu der auch ein Speichersystem und die Photovoltaikanlage zählt, ist bisher im privaten Bereich nicht generell geregelt. Dennoch gilt immer, wie in der industriellen und gewerblichen Anwendung längst verinnerlicht: Je eher ein Fehler entdeckt wird, desto geringer sind seine Auswirkungen, besonders was möglicherweise erforderliche Reparaturen und die damit verbundenen Kosten angeht. Ich empfehle eine Wartung mindestens alle 2 Jahre, wobei die erste Wartung vor Ablauf der 2-jährigen Gewährleistungsfrist stattfinden sollte.

Warum sollen Speichersysteme gewartet werden?
Alle in einer elektrischen Anlage installierten Bauteile befinden sich in einem regelmäßigen Betrieb, und dies oft unter hoher Belastung. Aus diesem und weiteren Gründen verbreitet unter anderem der ZVEH (Zentralverband Elektrohandwerk) schon seit Längerem Informationen zu diesem Thema, etwa mit der „Initiative E-Check“. Eine gemeinsame Initiative des BSW (Bundesverband Solarwirtschaft) hat einen „Photovoltaik-Speicherpass“ entwickelt. Dieser stellt schon zu Beginn des Betriebes die Einhaltung aller Erfordernisse sicher. Hier ist im Besonderen auf die Dokumentation der Batteriedaten, wie Zellspannung und Sichtprüfung, zu achten. Eine entsprechende Dokumentation fordern in der Regel auch die Hersteller ein. Im Falle eines auftretenden Fehlers dient die Dokumentation allen Beteiligten als Nachweis, dass die Anlage korrekt in Betrieb gegangen ist. Viele Hersteller fordern hier auch regelmäßige Wiederholungsprüfungen.

An dieser Stelle will ich darauf hinweisen, dass unser Rechtssystem generell nach einem halben Jahr eine Beweislastumkehr vorsieht. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anlagenbetreiber in der Dokumentationspflicht, um seine Ansprüche geltend machen zu können.

Wartungspflichten für gewerbliche Betreiber
Geht man vom privaten Betreiber zum gewerblichen über, so sind die Regeln schon sehr viel klarer formuliert: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem erhalten werden.“

Daraus wird abgeleitet, dass der Anlagenbetreiber für die elektrotechnische Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich ist. Er kann sich also nicht damit herausreden, dass er kein Fachmann sei. Ist er selbst aufgrund fehlender Fachkenntnis nicht in der Lage zur ordnungsgemäßen Wartung, so kann er die Verantwortung im Rahmen eines Wartungsvertrages abgeben. Hier gibt es bei ortsfesten Anlagen die Forderung nach einer vierjährigen Frist. Bei besonderen Anlagen und Räumen kann die Wartung auch bis zu einmal jährlich vorgeschrieben sein. Bei der Wartung sind die Herstellerangaben zu beachten. Diese fordern oft eine strenge Dokumentation der Betriebsdaten.

Versicherung von Speichersystemen
Versicherungsanbieter werden mit zunehmender Zahl von Speichersystemen im Einsatz ebenfalls immer hellhöriger und stellen Forderungen zum Erhalt des Versicherungsschutzes. Darum empfiehlt es sich, beim Errichten eines Speichersystems immer den Kontakt zur Versicherung zu suchen und den Versicherungsumfang zu klären. Viele Gebäudeversicherer bieten hier spezielle Zusatzleistungen für PV-Anlagen und in Ergänzung zur Elektronikversicherung auch für Speichersysteme.

Zum Weiterlesen:
VDE-Norm ARE 2510-2

 Im nächsten Beitrag der Blogserie „Speicher“: So läuft eine Wartung in der Praxis ab.

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