Die häufigsten Fragen zu Solarspeichersystemen hat unser Autor Xaver Lindner bereits in mehreren Blogbeiträgen beantwortet. Mit der Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Änderungen des EEG und anderer gesetzlicher Rahmenbedingungen, tauchen naturgemäß immer wieder neue Fragen auf – nicht nur zu Speichern, sondern auch zu Solarstromanlagen im Allgemeinen. Einige davon beantworten wir in diesem Beitrag. Weitere Fragen via Kommentarfunktion sind ausdrücklich erwünscht!
Kann eine Photovoltaikanlage im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt werden?
Ja. Strom aus Photovoltaikanlagen, der selbst verbraucht werden soll, kann vom berechneten Endenergiebedarf eines Gebäudes abgezogen werden. So kann er im Nachweis nach EnEV 2014 berücksichtigt werden. Dies hilft höhere Ausgaben für die Gebäudehülle oder die Haustechnik zu vermeiden und dennoch hohe Effizienzklassen und damit Zugang zu zinsgünstigen KfW-Darlehen zu erlangen.
Warum rechnet sich Photovoltaik auch bei der niedrigen Vergütung noch?
Photovoltaik ist nach wie vor sehr lukrativ, weil die Kosten je produzierter kWh Solarstrom inzwischen deutlich unter den Strompreisen der Energieversorger liegen. Schließlich sind nicht nur die Vergütungssätze des EEG, sondern auch die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen drastisch gesunken. Dies bietet Besitzern von Photovoltaikanlagen eine hohe Unabhängigkeit von Strompreiserhöhungen und Energieversorgern und gleichzeitig eine interessante Rendite. Und das bei mittlerweile sehr niedrigem finanziellen Aufwand.
Wie stark sinkt die Stromrechnung durch einen Speicher?
Solange der Solarstromspeicher betrieben wird, gibt es für den selbst erzeugten Teil des Verbrauchs keine Strompreiserhöhung mehr, keine Stromlieferung durch den Energieversorger und auch keine Stromrechnung. Für die 7 kWp Anlage aus dem vorherigen Beispiel und den Verbrauch von 4000 kWh bedeutet dies nur noch 1360 kWh Strombezug pro Jahr und die Verringerung der Stromrechnung von rund 1000 Euro pro Jahr auf ca. 350 Euro. Also ungefähr 650 Euro Ersparnis im ersten Betriebsjahr. Bei 3 Prozent Strompreissteigerung pro Jahr summiert sich dies auf über 17.000 Euro in 20 Jahren. Falls Sie diese Werte für Ihr Gebäude ermitteln möchten, können Sie diese mit dem IBC SOLAR Stromrechner berechnen.
Wie viel kosten Speicherlösungen für Solarstrom?
Speicherlösungen für Einfamilienhäuser kosten abhängig vom gewählten Modell, der Speicherkapazität und dem Installationsaufwand ab rund 5.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (Stand Juni 2014). Das Produkt Speichersystem wird vom Markt sehr gut angenommen, auch weil es zu einem Umdenken gekommen ist: weg vom Renditegedanken, hin zum Einsparungsgedanken. Im Moment ist das Hauptverkaufsargument für die Speichersysteme die Unabhängigkeit von Stromkonzernen und steigenden Strompreisen. Wir haben aber im vergangenen Jahr gesehen, dass die Preise für die Speichersysteme stark gesunken sind – die steigende Nachfrage bewirkt hier also eine Preissenkung, wie wir sie auch von Photovoltaikanlagen kennen. Konkrete Angebote können über unsere Fachpartner abgefragt werden.
Ist eine individuelle Planung für Speichersysteme sinnvoll?
Auf die optimale Erhöhung der Unabhängigkeit und die sinnvolle Nutzung von Speichersystemen haben mehrere Faktoren maßgeblichen Einfluss: der Stromverbrauch im Gebäude und dessen Verteilung über den Tag und das Jahr, der Ertrag und damit die Größe der Photovoltaikanlage und die Größe des Speichersystems. Ist der Speicher zu groß, kann er häufig nicht geladen werden, ist er zu klein, ist der Nutzen gering. Deshalb können unsere Fachpartner mit dem PV Manager von IBC SOLAR unter Berücksichtigung aller erforderlichen Parameter das passende Speichersystem planen. Im Privatbereich sind dabei in der Regel Standardlastprofile ausreichend, bei größeren Verbräuchen, zum Beispiel in Gewerbe oder Landwirtschaft, wird der Verbrauch vor Ort über mindestens 16 Tage gemessen und dann mit diesem kundenspezifischen Lastprofil geplant. Wie der Eigenverbrauch optimiert wird, ist hier nachzulesen.
Hallo, ich plane die Umnutzung eines Stallgebäudes zu Wohnzwecken(Nutzungsartenänderung, Baugenehmigung erforderlich).
Auf dem Gebäude befindet sich bereits eine PV-Anlage, 7kWp. Der erzeugte Strom wird ausschließlich verkauft(bis 2026).
Kann ein Bauingenieur die Stromerzeugung bei den energetischen Berechnungen(ENEV) im Rahmen der Genehmigungsplanung berücksichtigen? Vilen Dank!
Hallo Herr Lüdtke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen hierzu keine verbindliche Auskunft geben. Ein Energieberater kann Ihnen jedoch weiterhelfen.
Sonnige Grüße
IBC SOLAR