„Grüne Geldanlagen“, also Investitionen in Projekte mit Erneuerbaren Energien sind eine gute Sache. Doch wie bei jedem Finanzprodukt sollte der Investor sich genau über die Form seiner Geldanlage im Klaren sein. Insbesondere Genussrechte und geschlossene Fonds geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Im vorhergehenden Beitrag haben wir uns den Besonderheiten der von IBC SOLAR aufgelegten Solarfonds/Bürgersolarparks gewidmet. Im zweiten Teil geht es nun um häufige Fragen* zu Risiken, Sicherheiten und Chancen.
Sind die Solarfonds profitabel, obwohl die Einspeisevergütung derzeit monatlich sinkt (Degression)?
Die rechtliche Grundlage für die Erträge der Bürgersolarparks bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit dem Inbetriebnahmedatum des Solarparks wird ein bestimmter Einspeisetarif festgelegt. Dieser wird ohne Absenkungen für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme durch das EEG garantiert. Für jede Kilowattstunde Strom, die der Solarpark in das Netz einspeist, erhält der Betreiber (in diesem Fall der Solarfonds) also eine feste, gesetzlich garantierte Vergütung. Zudem genießt Strom aus Erneuerbaren Energien Vorrang bei der Einspeisung in das Stromnetz. Damit bildet das EEG die Grundlage für ein langfristige und solide Investition. Die aktuellen Solarfonds der IBC SOLAR wurden bereits in den Jahren 2012 bzw. 2013 fertiggestellt: Für sie gelten daher die damaligen Vergütungssätze, sodass die derzeit sinkende Einspeisevergütung für Solarstrom ohne Bedeutung für die Rentabilität ist.
Wieso wird die Rendite prognostiziert? Wie sicher sind die Prognosen?
Anstatt einer Festverzinsung seiner Investition erhält der Anleger jährliche, variable Ausschüttungen, deren Höhe von der Stromproduktion des Bürgersoalrparks abhängig ist. Den Renditeberechnungen – und somit den Prognosen – liegen die Kosten und die voraussichtlichen Einnahmen des Solarparks zugrunde. Auf der Kostenseite stehen die bereits erbrachten Aufwendungen für Bau sowie auf Erfahrungswerten basierende Kosten für den Betrieb des Solarparks und die Verwaltung des Solarfonds. Auf der Einnahmenseite stehen die Erträge, also die Stromproduktion. Wieviel Strom die Photovoltaikanlage voraussichtlich produziert und in das öffentliche Netz einspeisen kann, wird durch unabhängige Expertengutachten prognostiziert.
Welche Risiken bestehen?
Der Anleger geht mit seiner unternehmerischen Beteiligung eine langfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Für den Anleger besteht das Risiko, dass eine Kombination negativer Einflussfaktoren zur Insolvenz des jeweiligen Solarfonds führt und er seine geleistete Einlage vollständig verliert. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zur jeweiligen Vermögensanlage zu entnehmen.
Welche Sicherheiten existieren?
Mögliche Risiken sind beispielsweise technische Defekte bei einer PV-Anlage und die daraus resultierenden Ertragsausfälle. Allerdings lassen sich die meisten Risiken durch langjährige Produkt- und Leistungsgarantien der Hersteller minimieren beziehungsweise ganz ausschließen. Zusätzlich können Anleger auf ein umfangreiches Versicherungskonzept vertrauen. Die Ertragsausfallversicherung und Betreiberhaftpflichtversicherung decken unter anderem die folgenden Schadensfälle ab: Ertragsausfall, Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hagel und Überspannung. Durch umfassende Service- und Wartungsverträge werden die Solarparks regelmäßig einer technischen Inspektion unterzogen. Dies beugt Ertragsausfällen schon im Vorfeld vor und sorgt für höchstmögliche Effizienz des Photovoltaik-Kraftwerks. Kommt es dennoch einmal zu Zwischenfällen, ermöglicht eine permanente Anlagenüberwachung eine schnelle Fehlererkennung und somit eine zeitnahe Behebung des Fehlers.
Welche Chancen bestehen?
Es besteht die Chance auf Zusatzeinnahmen. Konservative und sicherheitsorientierte Berechnungen (Sicherheitsabschläge) lassen ein Fenster für zusätzliche Mehrerträge offen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass positive Ertragsabweichungen realistisch sein können. Bereits jetzt sind die Stromerzeugungskosten bei Solarparks sehr gering, Tendenz weiter fallend. Aus diesem Grund wurde in den Pachtverträgen eine feste Grundmietzeit von 25 Jahren mit Option auf Verlängerung um fünf weitere Betriebsjahre vereinbart. Dadurch besteht die Möglichkeit nach Auslaufen der Einspeisevergütung nach 20 Jahren weiter Strom zu produzieren und diesen direkt zu verkaufen. Solche möglichen Zusatzeinnahmen sind in der Prognoserechnung noch nicht berücksichtigt.
Kann ich meine Anteile zurückgeben?
Eine Pflicht des Anbieters oder der Fondsgesellschaft, die Beteiligung zurückzunehmen, besteht nicht. Eine selbstständige Veräußerung/Übertragung des Anteils durch den Anleger ist jedoch rechtlich möglich.
Muss ich Steuern zahlen?
Als Anleger/Kommanditist erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Nähere Erläuterungen der steuerlichen Rahmenbedingungen finden Sie im jeweiligen Verkaufsprospekt. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollten Sie einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Gibt es Nebenkosten?
Die IBC SOLAR Invest GmbH vertreibt die Fondsanteile eigenständig ohne Vermittler. Für den Erwerb der Kommanditbeteiligung erheben wir keinen Ausgebeaufschlag (Agio). Für den Anleger fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an, sowie eventuell Bankgebühren im Zusammenhang mit der Einzahlung der Einlage durch Überweisung.
An welchen Fonds kann ich mich aktuell beteiligen?
Aktuelle Fonds, die IBC SOLAR auflegt, finden Sie auf www.ibc-solar.de/aktuelle-solarfonds.html
* Rechtlicher Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Vorabinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier gemachten Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) gebilligte Verkaufsprospekt. Diesen können Sie hier kostenlos anfordern.