Qualität, die sich bezahlt macht

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Wir von IBC SOLAR freuen uns immer, wenn wir ein erfolgreiches Projekt mit unseren Kunden abschließen können. Ein gutes Beispiel dafür ist der „Solarpark Abendstern“ im hessischen Heuchelheim. Über 13.000 Module, eine Nennleistung von 3,5 Megawattpeak (MWp) und eine CO2 Einsparung von über 1900 Tonnen machen den „Solarpark Abendstern“ zum größten Projekt in der noch jungen Geschichte unseres Fachpartners maxx-solar & energie GmbH. Für das Projekt lieferten wir die Module und unterstützen die maxx-solar & energie GmbH mit höchsten Qualitätsstandards und einer langjährigen Leistungsgarantie. (mehr…)

IBC SOLAR fordert Verzicht auf Strafzölle

Udo MoehrstedtStatement von Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG, zur Solarzoll-Entscheidung der EU Kommission:

 

„Die EU-Kommission verschärft mit den Schutzzöllen auf chinesische Solarmodule den Handelsstreit zwischen der EU und China. Das ist der falsche Weg, denn mit Protektionismus ist niemandem geholfen.

Mit ihrer aktuellen Entscheidung, die vorläufigen Schutzzölle zu staffeln, schafft die Kommission noch mehr Unsicherheit für die Märkte und entzieht Unternehmen damit die Planungssicherheit. Denn jetzt soll die Wirtschaft bis August warten, welche Rahmenbedingungen tatsächlich gelten. (mehr…)

Was heißt eigentlich…?
Eigenverbrauchs- und Unabhängigkeitsquote

Im Zusammenhang mit Eigenverbrauch und der Speicherung von Solarstrom sorgen die Begriffe Unabhängigkeitsquote und Eigenverbrauchsquote immer wieder für Verwirrung. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie unterscheiden sich diese?

Mit dem EEG 2009 wurde erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom eingeführt. Dieser Anteil des produzierten Stroms hatte Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage und musste deshalb in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Die Eigenverbrauchsquote stellt dabei den Eigenverbrauch ins Verhältnis zum insgesamt erzeugten Sonnenstrom. Noch mehr Bedeutung erlangte die Eigenverbrauchsquote ab Juli 2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ab diesem Zeitpunkt war die Vergütung für direkt vor Ort verbrauchten Solarstrom gestaffelt. Erreichen Anlagenbetreiber mehr als 30 % Eigenverbrauch, gibt es eine höhere Vergütung für diesen Anteil des Solarstroms, als für den unter 30 %. (mehr…)

„Schutzzölle lassen sich nicht gegen die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten durchsetzen“

Udo MoehrstedtStatement von Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG, zu den aktuellen Diskussionen um Schutzzölle für Solarmodule:

 

„Der Widerstand aus 18 Mitgliedsstaaten der EU ist ein Hoffnungsschimmer für die deutsche Solarwirtschaft. Handelskommissar Karel de Gucht muss jetzt einlenken und auf die vorläufigen Zölle verzichten. Sie wären nur ein Papiertiger, denn endgültige Zölle sind gegen die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten nicht durchzusetzen. Auch inhaltlich wären die vorläufigen Schutzzölle falsch. Sie würden den Markt verwüsten und damit zuallererst den Modulherstellern und dann dem Rest der Solarwirtschaft – dem Maschinenbau, dem Handwerk und dem Handel – schaden. Besonderer Dank gebührt der Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Rösler haben mit ihrem ‚Nein‘ zu den vorläufigen Zöllen im Interesse der Solarwirtschaft und ganz besonders des mittelständischen Solarhandwerks gehandelt.“

Stiftung Warentest bemängelt Infoblätter von Vermögensanlagen und stellte leider auch uns ein unbefriedigendes Zeugnis aus

Jura SolarparkDiesen Fauxpas hätten wir gerne vermieden: Durch die Stiftung Warentest (Finanztest) sind wir darauf aufmerksam geworden, dass das Vermögensanlagen-Informationsblatt für den geschlossenen Fonds Jura Solarparks GmbH & Co. KG einige Lücken aufweist, die für unsere Anlagenkunden wichtig sind. Das Urteil der Tester: In unserem Datenblatt fehlen Angaben zu den Standorten der Solarparks, über die zu erwartende Stromproduktion und zu speziellen Risiken des Fonds. Das Datenblatt, welches die Stiftung Warentest für die Ausgabe 06/2013 von Finanztest untersucht hat, ist auf unserer Homepage zu finden und wurde in dieser Fassung auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) freigegeben. (mehr…)