Hochwasserschutz für Freiflächen-Solarparks –
Was müssen Planer beachten?

Spätestens wenn in kleinen Bächen oder Flüssen nach sommerlichen Starkregen, Schneeschmelzen oder Überflutungen die Wasserpegel in kürzester Zeit enorm ansteigen, müssen sich Betreibergesellschaften von Freiflächen-Solarparks die Frage stellen: Wurden im Rahmen der Projektentwicklung und Projektrealisierung diese Ausnahmezustände untersucht und berücksichtigt? Dieser Blogbeitrag gibt Überblick darüber, wie Projektierer schon bei den ersten Planungen wichtige Schutzmaßnahmen gegen mögliche Überflutungen ergreifen können.

Das Elbhochwasser im August 2002 und die abermaligen Überflutungen in mehreren Bundesländern im Juni 2013 zeigen, dass allein die Beachtung der HQ 100-Marke (sogenanntes „Jahrhunderthochwasser“, statistisches Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten) nicht ausreicht, um die für Freiflächen-Solarparks vorgesehenen Flächen grundsätzlich als unbedenklich einzustufen. Auch die Beachtung festgelegter Überschwemmungsgebiete allein erfüllt diese Funktion nicht.

Projektierer und Planer sollten deshalb schon in allen Entwicklungsstufen eines Solarparks den Hochwasserschutz im Auge behalten und auf verschiedenste Informationsquellen zurückgreifen.

 

Über den Geodaten-Dienst des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Projektplaner Überschwemmungsgebiete lokalisieren. (Quelle Screenshot: www.iug.bayern.de)
Über den Geodaten-Dienst des Bayerischen Landesamts für Umwelt können Projektplaner
Überschwemmungsgebiete lokalisieren. (Quelle Screenshot: www.iug.bayern.de)

Planungsphase
Nachfragen zu Hochwasserständen in der Vergangenheit können im Rahmen der Eigentümergespräche schon detaillierte Informationen über die Eignung einer Fläche liefern. Ebenfalls notwendig ist eine Prüfung, ob sich die Freiflächen in Überschwemmungsgebieten (z. B. www.iug.bayern.de), wassersensiblen Bereichen, Retentionsflächen (Überflutungsflächen) oder in der Nähe von stehenden oder fließenden Gewässern befinden. Die Ergebnisse einer solchen Prüfung müssen in der Beurteilung zur Gesamteignung der Freifläche ebenso berücksichtigt werden wie beispielsweise eine mögliche Verschattung. Im Zuge des Bauleitverfahrens werden zwar Hinweise gegeben und ggf. Auflagen von der Unteren Wasserbehörde (in der Regel das Landratsamt) erlassen. Zusätzlich dazu empfiehlt sich aber auch die Dokumentation naheliegender Gewässer, künstlicher und natürlicher Deichanlagen anlässlich mehrerer eigener Ortsbegehungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten und Wetterlagen.

 

Bauphase
Senken und Mulden auf der Fläche sollten grundsätzlich von elektrischen Komponenten wie dezentrale Wechselrichter, Trafostationen oder Übergabestationen freigehalten werden. Dezentrale Wechselrichter sollten mindestens 50 cm von der Geländeoberkante Abstand haben. Für Trafostationen, Übergabestationen oder zentrale Wechselrichter ist ein Betonsockel je nach Lage einzuplanen.

 

Betriebsphase
Sollten sich Wasserläufe in der Freifläche befinden, ist es unerlässlich, diese im Rahmen der Grünpflege von Vegetation frei zu halten, sie entsprechend zu reinigen und auf Funktionalität zu prüfen. An möglicherweise eigebauten Gittern und Rechen ist,  vor allem vor und nach starken Regenfällen, angeschwemmtes Treibgut zu entfernen.

Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Hochwasserschäden entstanden sein, so sind diese unverzüglich an den Versicherer der Freiflächen-Solaranlage zu melden. Als Beweissicherung dienen in diesem Zusammenhang auch Fotos der entstandenen Schäden.

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