Wer sich mit Photovoltaikanlagen beschäftigt, stößt zwangsläufig irgendwann auf den Begriff der „bauaufsichtlichen Zulassung“. Doch was genau heißt das eigentlich? Seit der Novellierung der Bauregelliste 2012 werden Solarmodule als Bauprodukte geführt und unterliegen damit dem Bauordnungsrecht. Um verbaut werden zu dürfen, benötigen demnach bestimmte Komponenten, Installationen und Materialien die sogenannte „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“. Zu deren Anforderungen gehören vor allem Standsicherheit, Schutz vor schädlichen Einflüssen, Verkehrssicherheit, Brand-, Wärme,- Schall- und Erschütterungsschutz sowie Gesundheitsschutz und Schutz der natürlichen Lebensgrundlage. Gängige Bauprodukte, die in der Bauregelliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) gelistet sind, unterliegen in der Regel speziellen Normen, mit deren Hilfe diese Anforderungen sichergestellt werden können. Insbesondere die statischen Nachweise einzelner Komponenten und Baugruppen lassen sich auf Basis von Normen und Standards erstellen. Ist ein Bauprodukt jedoch nicht, bzw. noch nicht über eine Norm geregelt, so ist nach § 17 Abs. 3 der Musterbauordnung die Tragfähigkeiten des Produkts über Verwendbarkeitsnachweise in einem Zulassungsverfahren zu ermitteln. Allgemein lässt sich sagen, dass eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung immer dann erforderlich ist, wenn
– die Belastbarkeit über Versuche ermittelt wird
– die Belastbarkeit rechnerisch nicht auf Basis von Normen nachgewiesen
werden kann
– tragende Bauteile aus Kunststoff eingesetzt werden
– tragende Verbindungen geklebt werden.
Auch für PV-Montagesysteme, die in ihrer Bauart nicht den gängigen Normen entsprechen, werden dadurch Verwendbarkeitsnachweise erforderlich. Als eines der weltweit führenden Photovoltaik-Systemhäuser und Spezialist für Solaranlagen legen wir immer höchsten Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit unserer Lösungen. Insbesondere das Halterungssystem für die Module ist beim Bau einer Photovoltaikanlage für die Stabilität der Gesamtanlage entscheidend! Daher sind regelmäßige Produkttests für IBC SOLAR eine Selbstverständlichkeit. So wurde beispielsweise auch unser Montagesystem IBC TopFix auf Herz und Nieren getestet. Sämtliche Einzelkomponenten des Systems wurden von verschiedenen akkreditierten Prüfinstituten geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Verfahren der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zertifiziert. So können wir und unsere Kunden sicher sein, dass unser Produkt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis das hält, was wir versprechen. Wer plant, in eine Solaranlage zu investieren, profitiert also von der bauaufsichtlichen Zulassung. Denn gerade bei Montagesystemen sind Qualität und Sicherheit oberstes Gebot – sie halten schließlich die Anlage an Ort und Stelle!
Lieber Herr Siller,
danke für den verständlichen Überblick zu dem Thema. Habe ich soeben über Facebook weitergeleitet.
Viele Grüße aus Aachen
Carsten Mündel