Strompreiserhöhung! – Millionen deutscher Stromkunden wurden in den vergangenen Wochen von ihrem Stromversorger über steigende Strompreise informiert. Was man in den letzten Jahren noch als Utopie eingeschätzt hat, wird jetzt Realität – der deutschlandweit durchschnittliche Strompreis (pro kWh) kratzt bereits zu Beginn des Jahres 2013 verdächtig an der 30-Cent-Marke. Die Prognosen für den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2013 liegen bei fast 29 ct/KWh und höher.
Die Gründe, die von den Stromversorgern für die deutlichen Preissteigerungen angegeben werden, sind meiner Meinung nach nicht immer gerechtfertigt. Denn die vermehrte Einspeisung von Erneuerbaren Energien verdrängt teure Kraftwerke zur Stromerzeugung (z.B. Steinkohle) aus dem Preis bildenden Markt, in der Folge sinken die Börsenstrompreise. Doch diese Preissenkung wird an die Stromkunden nicht weitergegeben. Dies führt zu einer bedeutenden Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsenpreis von rund 5 ct/kWh und dem im Strompreis enthaltenem Erzeugungsanteil von rund 8 ct/kWh [s. Grafik]. Diese deutliche Differenz sorgt für hohe Überschüsse bei den großen Stromversorgern, die dennoch weiter die Strompreise für Endverbraucher erhöhen.
Weitere Preistreiber sind
- überzogene Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen (betrifft EEG-Umlage und Netzentgelt-Umlage),
- die Öko-Steuer als Puffer für die Rentenkasse
- und die Offshore-Umlage als eine quasi „Vollkasko-Versicherung für Netzbetreiber“, bei der die Versicherungsbeiträge nicht der Netzbetreiber zahlt, sondern der Verbraucher.
Am Ende werden sämtliche Umlagen und Steuern noch zusätzlich mit der Mehrwertsteuer belegt. Das heißt, hier werden Steuern noch versteuert… Staatliche Abgaben machen damit mehr als 50% des Strompreises aus!
Die in der Grafik gezeigten Preisbestandteile (Gesamtpreis: 29,15 ct/kWh) sind hier nachfolgend aufgeschlüsselt:
Stromerzeugung
Der Preis für Strom als elektrische Arbeit wird weitgehend an den Großhandelsmärkten für Strom bestimmt, darunter die deutsche Strombörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Der Preis für die Stromerzeugung umfasst neben Kosten der Stromgewinnung und den Kosten für CO2-Emissionsrechte auch den Gewinn des Stromversorgers. Der Preis für die Stromerzeugung lag im Mittel für Haushaltsstrom 2011 bei 8,9 ct/kWh.
Die Großhandelspreise für Strom bilden sich an der Strombörse nach dem Handelsmechanismus (am Strommarkt Merit-Order genannt). Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten (Kernkraft- und Braunkohlekraftwerke), werden so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet (Steinkohle- und Gaskraftwerke), bis die Nachfrage gedeckt ist. An der Strombörse bestimmt das letzte Gebot, das noch einen Zuschlag erhält, den Strompreis. Der Preis für Strom wird also durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken. Günstige Kraftwerke kommen sowohl den Produzenten über die Differenz zwischen Kosten und Marktpreis zugute als auch den Konsumenten über die Verdrängung teurer Kraftwerke.
Netznutzung
Rechtliche Grundlage für das staatlich regulierte Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber und die örtlichen Verteilnetzbetreiber bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie ist zwischenzeitlich ergänzt worden durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die am 7. Nov. 2007 in Kraft getreten ist.
Konzessionsabgabe
Das Entgelt ist für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen eingeführt worden. Diese Regelungen gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz 1935 zurück, das zwischenzeitlich mehrfach novelliert, in diesem Regelungsbereich aber beibehalten wurde. Die Einnahmen sind für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt. Diese Umlage gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt. Energieintensive Unternehmen sind von der EEG-Umlage vollständig oder weitgehend befreit. Diese Ausnahmeregelung wird von der Bundesnetzagentur als unverhältnismäßig beanstandet. Einige hundert Firmen verbrauchen demnach rund 18 % des Stroms, zahlen aber nur 0,3 % der EEG-Umlage. Die Kosten werden über den Strompreis auf die Verbraucher umgewälzt.
KWK-Umlage
Diese Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Netzentgelt-Umlage
Die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist 2005 zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe eingeführt worden.
Stromsteuer oder Öko-Steuer
Die Stromsteuer (Ökosteuer) dient der Förderung klimapolitischer Ziele, wird jedoch auch zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes eingesetzt! Sie schlug beispielsweise im Jahr 2011 mit einem Volumen von rd. 6,2 Mrd. Euro zu Buche.
Offshore-Umlage
Die Offshore-Haftungsumlage ist ab dem 01.01.2013 ein neuer Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher von Strom. Mit der Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer die auf die Stromlieferung und auf bestimmte Umlagen und Abgaben, auch auf die EEG-Umlage, erhoben wird. Aus dem Stromverkauf wurden 2011 Umsatzsteuereinnahmen von rd. 12,4Mrd. € erzielt, die als nicht zweckgebundene Mehreinnahmen in den allgemeinen Staatshaushalt fließen.