Am 29. März 2012 hat der Bundestag das Gesetz zu den Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit dem geänderten EEG sind ab sofort neue Richtlinien bei der Planung einer Photovoltaikanlage zu beachten. Neue Vorgaben gibt es im EEG 2012 § 6 zum Thema Einspeisemanagement. Falls sich im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens und der Verabschiedung im Bundesrat am 11. Mai keine weiteren Änderungen für das Einspeisemanagement ergeben, gilt für die Umsetzung der neuen technischen Anforderungen bei Anlagen, die kleiner sind als 100 kWp, eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2013.
Wir möchten in diesem Beitrag technische Lösungen für diese Anforderung diskutieren. Im Speziellen geht es um die Variante, PV-Anlagen bis zu einer Nennleistung von 30 kWp über die 70%-Leistungsbegrenzung ohne weiteren technischen Aufwand EEG-konform ans Netz zu bringen. Kurz zur Erklärung: die 70%-Regel sagt aus, dass die Einspeisewirkleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 70% der installierten Modulleistung begrenzt wird.
Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass das öffentliche Stromnetz bei hohen Einspeiselasten von PV-Anlagen stabil bleibt und nicht überlastet ist. Die Alternative zur 70%-Abregelung bei kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp wäre die Installation einer relativ teuren Leistungssteuerung bei den Wechselrichtern mit Datenkommunikation und Funkrundsteuerempfänger.
Wird stattdessen die maximale Einspeiseleistung auf den erwähnten Wert begrenzt, haben PV-Anlagen auf Ost- oder Westdächern einen entscheidenden Vorteil gegenüber optimalen Süddächern – der Begrenzungsfaktor wirkt sich bei ihnen weniger stark aus. Folgende Grafik zeigt die relativen Tageskurven der Einspeiseleistung einer PV-Anlage mit Süd- bzw. Westausrichtung.
Neben den Leistungskurven der beiden Wechselrichter – die blauen Linien – ist in Bild 1 die 70%-Grenze als rote Linie dargestellt. Wie man im Diagramm erkennt, liegt am Nachmittag die Leistung des dunkelblauen Westgenerators knapp über der roten Grenzlinie. Im Gegensatz dazu übersteigt die nach Süden ausgerichtete PV-Anlage mit der hellblauen Linie die 70%-Grenze erheblich höher und dies über einen längeren Zeitraum. Bei einer Begrenzung der AC-Leistung beider Wechselrichter auf die neue Normvorgabe, hätte am 28.08.2011 der Ertragsverlust des West-Wechselrichters (blaue Fläche) 1,2% und der des Süd-Wechselrichters (hellblau schraffierte Fläche) 4,3% betragen.
Nun stellt sich die Frage, wie sich der Ertragsverlust bei den beiden Installationsszenarien – Süd contra West – über mehrere Monate beziehungsweise im Jahresdurchschnitt darstellt. Um einen Überblick zu erhalten, haben wir die Betriebsdaten einer PV-Anlage am Standort Kleinleitzkau in Sachsen-Anhalt ausgewertet. Die Ertragswerte von März bis Dezember 2011 wurden von der installierten Anlagenüberwachung geliefert.
In der nachfolgenden Tabelle sind die detaillierten Daten dieser PV-Dachanlage aufgeführt. Auf dem Gebäude wurden die Solargeneratoren in den drei Dachausrichtungen (Ost, Süd und West) mit einer jeweils identischen Neigung von 16° installiert. Diese Dachneigung ist speziell für Ost- / Westdächer optimal hinsichtlich der Ertragsausbeute.
Zur Berechnung möglicher Verluste aufgrund der 70%igen Leistungsbegrenzung sind wir folgendermaßen vorgegangen: Anhand der Jahreszeitreihe 15-minütiger AC-Leistungswerte wurde bei insgesamt sechs Wechselrichtern – drei davon sind mit Solarmodulen in Ost- und drei mit Modulen in Westausrichtung verbunden – die Ausgangsleistung auf 70% der Modulleistung reduziert.
Ergebnis und Vergleich: Die jährlichen Verluste, die entstehen würden, wenn die AC-Leistung der analysierten Wechselrichter auf das 70%-Level eingestellt würde, beträgt im Jahresmittel 2011 akzeptable 2,4% auf der Ost- wie auf der Westseite. Da in den Monaten Oktober, November und Dezember keine nennenswerten Verluste aufgrund der Abregelung entstehen, ist anzunehmen, dass auch in den Monaten Januar und Februar, von denen keine Betriebsdaten zur Verfügung standen, die Leistung nicht reduziert wird.
Aufgrund der flacheren Dachneigung von 16° weisen die Süddächer am Standort Kleinleitzkau bei einer 70%-Abregelung ähnliche Verluste wie die Ost- / West-Wechselrichter auf. Sind dagegen Süddächer mit einer optimalen Neigung im Bereich 30° ausgeführt, so liegen die jährlichen Verluste mit 70%-Abregelung nach ersten Simulationsrechnungen im Bereich 3 bis 5%, je nach Standort.
Eine weitere Verringerung von Verlusten durch die 70%-Abregelung kann durch Eigenverbrauch erreicht werden. Durch eine intelligente Steuerung von Haushaltsverbrauchern bzw. Energiespeicherung bei gleichzeitiger Regelung der Wechselrichterausgangsleistung könnte das PV-System so betrieben werden, dass es zu keinem Zeitpunkt mehr als 70% der installierten Modulleistung am Netzverknüpfungspunkt einspeist. Hierzu besteht allerdings noch technischer Entwicklungsbedarf.
Autor: Markus Maier (ehem. Teamleiter O&M Services)
Das neue EEG ist ein kleiner Schritt zurück, aber die Errichtung von PV-Anlagen lohnen sich noch immer.
LG Jan
Wenn es möglich ist, die Ausgangsleistung des WR auf 70% zu reduzieren, müßte sich ein ähnliches Modul doch auch zwischen den Einspeise-(Zweirichtungs-)Zähler und der lokalen Anlage im Haus schalten lassen. So würde der WR die komplette Energie der Anlage bereitstellen und erst, wenn der Eigenbedarf abgezogen ist, würde am Zähler die 70%-Kappung erfolgen. Ich denke, so ist das vom EEG auch gedacht, denn ich lese immer wieder, daß die restlichen 30% dem Eigenbedarf zur Verfügung stehen soll.
Da liegen Sie vollkommen richtig. Der letzte Absatz meines Beitrags spricht diese Möglichkeit ja bereits an. Das Problem ist, dass es auf dem Markt derzeit noch keine technischen Lösungen gibt, die dafür sorgen, dass die erzeugte Leistung oberhalb der 70%-Grenze auch wirklich eigenverbraucht werden. Es gibt allerdings schon Entwicklungen, die eine dynamische Steuerung der Wechselrichter-Ausgangsleistung anhand der Einspeisezähler-Referenz ermöglichen. Idealerweise ist ein solches System mit einem Speicher kombiniert, damit ein konstanter Eigenverbrauch sichergestellt wird. Ob sich so ein solches System letztendlich durchsetzen wird, entscheidet sich am Kosten-/Nutzenverhältnis.
Unser Angebot für eine Photovoltaikanlage, sieht keine Reduzierung sondern bei Bedarf eine komplettabschaltung vor. Dadurch werden (angebl.) deutlich Kosten eingespart, die durch eine Installation einer 70% -abregelung nicht wieder eingeholt werden können. Kann das sein?
Die von Ihnen erwähnte ferngesteuerte Leistungsreduzierung (auch Einspeisemanagement genannt) durch den Netzbetreiber ist, wie im Beitrag erwähnt, auch bei PV-Anlagen kleiner 30 kWp wählbar. Welche der beiden Lösungen die wirtschaftlichste ist, hängt von einigen Parametern ab und könnte mit einem Vergleich eruiert werden.
Die entstehenden Energieverluste bei 70%-Abregelung (abhängig Ausrichtung/Neigung, Anlagenleistung und Einspeisevergütung) gehen zulasten des Anlagenbetreibers, während beim Einspeisemanagement die Verluste rückvergütet werden. Der Mehraufwand zum Einspeisemanagement hängt von den Zusatzkosten der Regelungseinheit und des Funkrundsteuerempfängers ab.
Eine Sache verstehe ich nicht ganz: Die 70%-Regelung des EEG sagt doch aus, das die Einspeisung auf 70% der installierten Leistung am Netzeinspeisepunkt erfolgen soll. Die 70% beziehen sich also auf das Maximum der Anlage unter Idealbedigungen. Also mehr als 70% der maximal möglichen Leistung einer PV-Anlage sollen nicht eingespeist werden (dürfen). Aber dann ist es doch egal, ob das Solardach Süd- oder Ostlage hat? Die 70% beziehen sich doch eh auf das Maximum der jeweiligen Anlage und nicht auf das Maximum der Sonneneinstrahlung an diesem geografischen Ort.
Bei einem nach Süden oder Osten ausgerichteten Modulfläche dürfen nur 70% der installierten Leistung eingespeist werden – diese Grenze ist bei allen Dachflächen identisch. Allerdings sind die reell entstehenden Energieverluste bei Ost- oder Westausrichtung geringer, weil bei nicht optimaler Ausrichtung die Solarmodule eine geringere Einstrahlung abbekommen als bei einem Süddach. Dadurch sind an sonnigen Tagen die erzeugten Leistungsspitzen von nach Osten oder Westen ausgerichteten Solarmodule kleiner und somit auch die entstehenden Energieverluste, wenn die 70%-Regelung aktiv ist. Man sieht diese Leistungsunterschiede bzw. die entstehende „Verlustfläche“ an einem sonnigen Tag anschaulich in Bild 1 des Beitrags.
Danke für die Graphik, die schon sehr hilfreich ist! Als neuer Anlagenbetreiber einer Anlage unter 10 kW ist die Frage entscheidend, ob man bzw. wie oft man diese 70% tatsächlich überschreitet.
Gibt es denn eine Software, um das für seine Anlage zu berechnen – bisher finde ich nur Ertragsrechner.
Danke.
Einen Online-Rechner für die Berechnung der Ertragsverluste nach der 70%-Regel ist mir nicht bekannt. Auslegungsprogramme von Wechselrichterherstellern oder unser PV Manager können die Begrenzungsverluste prognostizieren. Am besten Sie fragen bei Ihrem Solarteur nach, ob er Ihnen eine detaillierte Berechnung mit den genauen Inputdaten realisieren kann.
In der Praxis wird je nach Standort- und Dacheigenschaften die 70%-Grenze speziell im Sommerhalbjahr öfters überschritten. Im Summe ergeben sich bei optimalen Eigenschaften (Südausrichtung, Neigung 20° bis 40°) jährliche Energieverluste in Höhe von ca. 4% gegenüber einem System ohne 70%-Abregelung.
Danke für die interesanten Beiträge.Ein andere Frage stellt sich mir.Ich habe vor mir eine 5,85kwp Anlage in 10°Süd auf das Dach zu bauen.Kann ich statt des 5,5Wechselrichters ,den ich auf 70%Leistung reduzieren würde,einen 4,2 wechselrichter mit 100% einbauen?
siehe hier:
http://www.photovoltaikforum.com/allgemeine-anlagenplanung-f69/70-regelung-oder-netzmanagement-verluste-bei-70-ka-t79307.html
http://www.pvsupport.de
Hallo Herr Satori,
das Gesetz erlaubt Ihnen einen Wechselrichter, dessen Nenn-Wirkleistung im Bereich von 70% der installierten Modulleistung liegt (in Ihrem Fall wird dann die max. Wirkleistung auf 4,095 kW eingestellt – die 70% beziehen sich auf die Modulleistung von 5,85 kWp).
Durch den kleineren, unterdimensionierten Wechselrichter fällt die Investitionssumme geringer aus und im Grunde wird er – etwas abhängig von den jeweiligen Wirkungsgradkurven – gleiche Erträge wie das leistungsstärkere Gerät mit höher eingestellter Abregelung liefern.
Durch die stärkere Unterdimensionierung wird der Wechselrichter im Jahresverlauf öfters in seinem Nennleistungsbereich betrieben werden. Wenn man allerdings davon ausgeht, dass heutige Wechselrichter ihre Nennleistung auch über längere Zeiträume (u.a. durch aktive Kühlung) bis zu einer max. Umgebungstemperatur von ca. 40 °C bis 50 °C (ist vom jeweiligem Gerätetyp abhängig) problemlos bereitstellen können, hätte ich keine Bedenken, einen unterdimensionierten Wechselrichter vorzusehen.
Wenn Sie ggfs. beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt von der 70%-Regel in das Einspeisemanagement des Netzbetreibers zu wechseln, ist der unterdimensionierte Wechselrichter nicht zu empfehlen.
Hallo
Was ich nicht verstehe, wieso sie die Ost und West Anlage nicht an einen einzigen Wechselrichter anschließen, der auf 70% begrenzt ist, dann dürften doch keinerlei Verluste auftreten. Den Ost und West Anlage kommen nie Zeitgleich auf Volle Leistung.
Diese Rechnung vermisse ich an ihrem Bericht.
Mit einer Beschaltung des Ost- und West-Solargenerators auf einen Wechselrichter kann man Verluste minimieren und das bei gleichzeitiger höherer Auslastung des Gerätes. Die entstehenden Energieverluste aufgrund der 70%-Regel sind allerdings nicht Null. Wenn Sie Bild 1 des Blogbeitrages betrachten, liegt die blaue Fläche des West-Generators oberhalb der 70%-Linie und wird somit abgeschnitten. In diesem Beispiel handelt es sich um einen Tagesgang am 28.08.11, also schon etwas fortgeschrittene Jahreszeit bei einer Neigung des Westdaches von 28° (je steiler die Dachneigung einer Ost- / Westanlage, desto geringer ist die Mittagsspitze). Auch mit einer gleichzeitigen Beschaltung von Solarmodulen nach Osten, z.B. bei Einsatz eines Multistring-Wechselrichters, bleibt die blaue Linie oberhalb der roten bestehen, auch wenn man einen Teil der Solarmodule von der Westseite auf die Ostseite „umschalten“ würde. Im Sommer bei sehr hohen Sonnenständen und ggfs. flachen Dachneigungen (z.B. zwischen 10 und 20°) ist die Ost- und West-Leistungskurve zur Tagesmitte stärker überlagert und liegt damit auch etwas weiter über der roten 70%-Linie.
Hallo,
wenn ich den Ausgangssatz richtig interpretiere, dann entspricht meine Anlage also der 70%-Regel?
Ich habe auf meinem Dach insgesamt 1500 WP installiert. 450W davon versorgen einen großen Laderegler für mein parallel installiertes 12V-Hausnetz (Hausbeleuchtung, Radio, Kühlschrank)
die restlichen 1050W speise ich ein. Das sind also dauerhaft nur max. 70% der installierten Leistung, die ich einspeise. (bisher nicht angemeldet, ohne Vergütung)
Bin ich somit EEG-konform?
Hallo Herr Kastl,
ihre Teilanlage mit 450 Wp ist als separate Inselanlage zu betrachten, da dieser Anlagenteil keine Verbindung zum Netz hat. Von daher haben die 450 Wp keine Bedeutung für das EEG bzw. die Anwendung der 70%-Regel. Möchten Sie eine Leistung von 1.050 Wp beim Netzbetreiber anmelden und über das EEG vergütet bekommen, greift die beschriebene 70%-Regel. D.h., die Ausgangsleistung des Wechselrichters wird dann auf maximal 735 W gesetzt.
Hallo Herr Maier,
mein WR zeigt mir anscheinend die gesamte produzierte Energie auf der Eingangsseite an. Dazu erhalte ich eine Angabe über die Reduzierung in Stunden. Ich sehe also nicht, was nach der Reduzierung tatsächlich in das Hausnetz und – nach dem Verbrauch – ins öffentliche Netz geht. Ist das bei allen WR so?
Mich stört daran, dass sich mein Eigenverbrauch, auf den ich und alle anderen auch Steuern bezahlen, aus der Anzeige am WR abzüglich der Einspeisung laut Stromzähler berechnet. Ich also auf die 30%, die den WR nie verlassen, auch noch Steuern bezahlen darf.
Hallo Herr Sprenger,
Im Normalfall sollte Ihr Wechselrichter die erzeugte Energiemenge auch seiner Ausgangsseite anzeigen, die entsprechend ins Verbrauchsnetz fließt. Die Reduzierung wird nicht durch Wandlung von z.B. elektrischer Energie in Wärmeenergie im Wechselrichter vorgenommen, sondern der WR regelt die angeschlossenen Modulstränge so, dass auf seiner Ausgangsseite nicht mehr als 70% der installierten Modulleistung bereitgestellt werden. Technisch wird dabei der Arbeitspunkt auf der Strom-/ Spannungskennlinie der Modulstränge vom MPP (Maximum Power Point) in Richtung Leerlaufpunkt verschoben.
Energetische Vorteile bringt eine dynamische Anpassung der Wechselrichterausgangsleistung. Unser IBC SolGuard kann in Verbindung mit einer S0-Schnittstelle des Einspeisezählers den Wechselrichter so regeln, dass der eigenverbrauchte Anteil fortlaufend berücksichtigt wird und der WR nicht starr auf 70% läuft.
Hallo Herr Maier,
aus dem Gesetzestext konnte ich keine Ausnahme für Bestandsanlagen herauslesen. Meine Anlage mit gut 4 kWp ist im Juni 2011 ans Netz gegangen und sieht keine Leistungsbegrenzung vor. Durch die Südost-Ausrichtung werde ich die 70%-Spitzenwerte wenn überhaupt nur sehr selten und für wenige Minuten überschreiten. Aber handle ich gesetzeswidrig wenn ich keine technische Vorrichtung auf eigene Kosten nachrüste? Mein Anlageninstallateur meint nein, ich müsse nicht mit Sanktionen rechnen – ich bin sehr skeptisch. Wissen Sie es genau?
mit freundlichen Grüßen
Matthias Weitsch
Hallo Herr Weitsch,
für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum bis 31.12.2011 und einer Leistung unter 30 kWp gibt es keine Pflicht zur technischen Nachrüstung einer Einspeisebegrenzung. Eine sehr übersichtliche Grafik dazu finden Sie hier: http://www.sma.de/partner/pv-netzintegration/eeg-2012.html
Sonnige Grüße
IBC SOLAR
Hallo, habe mal eine Frage zu der 70% Regelung. Ich habe eine 5,5 kWp Anlage, und ein ABB-Wechselrichter. ( und IBC Module 🙂
Der Wechselrichter wurde auf die 70% eingestellt. Auf der Anzeige steht bei voller Sonne also 3880 Watt.
Ist das dann so Richtig?
Gruß
Hallo, das klingt rein rechnerisch erst einmal nach einem plausiblen Wert. Wann und wie oft Sie mit Ihrer Anlage die 70-Prozent-Grenze erreichen, ist von Wetter, Standort, Ausrichtung der Anlage und anderen Faktoren abhängig. Vergleichserträge für verschiedene Regionen können Sie mit unserem Solarstromrechner kalkulieren. dieser ersetzt allerdings keine individuelle berechnung: http://www.ibc-solar.de/solarstromrechner.html
Sonnige Grüße
IBC SOLAR
Guten Tag,
eine grundsätzliche Verständnisfrage, die ich nirgends erklärt bekomme:
Wenn ich vom Netzbetreiber abregeln lasse, erhalte ich Entschädigung.
Wenn ich auf 70% begrenze, dann erhalte ich keine Entschädigung?
Ist das so richtig?
Es steht nämlich immer nur „entweder 70 oder Abregelung“ und „Entschädigung für nicht eingespeisten Strom“, aber nirgends explizit, ob das nur für den Abregelungsfall gilt.
Guten Tag Herr Spittler,
es gibt nach dem EEG zwei Möglichkeiten der Anlagenleistungsbegrenzun, um die Stromnetze vor Überlast zu schützen:
• Einmal die statische oder dynamische 70%-Regelung (nur möglich für Kleinanlagen bis 30 kVA). Diese Variante ist kostengünstig und somit von der Erstattung des Ertragsausfalls ausgeschlossen. Und die
• Möglichkeit, die Anlage vom Netzbetreiber regeln zu lassen. Hierzu ist zusätzliches technisches Equipment notwendig, was auch jährliche Kosten mit sich bringt und sich daher eher bei Großanlagen rechnet. Da hier je nach Auslastung im Stromnetz die Anlagen auch mal komplett abgeschaltet werden können, ist eine Rückvergütung geregelt.
Die 70%-Regelung passt also hervorragend für Privatanlagen. Durch die dynamische Regelung sind die Ertragseinbußen deutlich kleiner als 3% (je nach Verbraucherverhalten). Somit würde der Aufwand für Rückvergütungen auch in keinem Verhältnis stehen. Die Leistungsregelung durch den Netzbetreiber macht wirklich nur bei Großanlagen Sinn. Dem wurde im EEG mit der Rückvergütung entsprechend Rechnung getragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Sonnige Grüße
IBC SOLAR
Hallo,
unsere Anlage – Solarmodule mit insgesamt ca. 9,1kW Peak, 10kW-Wechselrichter, wurde über eine Einstellung im Wechselrichter auf 70%, also ca. 6,4kW begrenzt.
Als was ist diese Anlage jetzt rechtlich anzusehen? Als „<7kW"-Anlage oder als Anlage im Bereich 7kW bis 10kW?
Viele Grüße
Tobias Schultz-Friese
Sehr geehrter Herr Schultz-Friese,
die 70%-Regelung bezieht sich immer auf die Modulleistung, nicht auf die Wechselrichterleistung. Das heißt in Ihrem Fall, 9,1 kWp.
Sonnige Grüße
IBC SOLAR
Ich habe das System trotz Abitur nicht verstanden?
Ich habe eine Anlage mit 6,94 kwPik, die produziert Strom, die in einen Wechselrichter mit 6 kw bei Wechselstrom.
Von da liegt eine Leitung zu meinem Haus ca. 25 Meter in den Zählerkasten. Hier befindet sich ein Doppelzähler mit dem Eigenverbrauch und der eingespeisten Menge.
Jetzt kommen die Fragen
a) Ist die Leistungsbegrenzung vom Werk in den Wechselrichter integriert?
oder wenn nicht
b) Wie erkennt der Netzbetreiber, wenn, am Netzknüpfungspunkt (das müsste ja der Zähler sein) wenn ich mehr als 4,85 KW einspeise. Oder wird dies nur rechnerisch ermittelt? Wo geht denn der restliche Strom hin, wenn nicht ins Netz? Schließlich geht es bei der Regelung nur um Netzstabilität und nicht darum Anlagenbetreiber um ihr Geld zu bringen.
c) Für den Eigenverbrauch würde mich interessieren, ob es erfahrungswerte gibt, wieviel Leitungsverlust zwischen Wechselrichter und Zähler liegen (ERdkabel 5 mmm², Länge 25 Meter
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Ebert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen:
a) Ob die Leistungsbegrenzung in den Wechselrichter „integriert“ ist, hängt vom Wechselrichter und von der Anlagenkonstellation ab. Es gibt bei der 70%-Regelung zwei technische Optionen: Zum einen die starre Regelung im Wechselrichter (feste Drosselung des Wechselrichters auf 70% der Generatorleistung). Diese muss der Installateur bei der Inbetriebnahme am Gerät einstellen und dieses auch dokumentieren. Zum anderen gibt es die intelligente/dynamische Regelung (variable Drosselung des Wechselrichters durch Messung der Einspeiseleistung). Auch diese muss durch den Installateur eingerichtet werden. Zudem sind Zusatzkomponenten wie mindestens ein weiterer Zähler nötig.
b) Der Netzbetreiber kann nicht erkennen, wenn mehr als 70% eingespeist wird. Dafür hat der Installateur „unterschrieben“, als er den Wechselrichter gedrosselt hat.
Was passiert mit dem „restlichen“ Strom? Bei starrer Regelung wird der Strom gar nicht erst erzeugt. Der Wechselrichter regelt die Leistung bei 70% der Modulleistung einfach ab. Bei der dynamischen Regelung schaltet der Wechselrichter erst dann ab, wenn die restlichen 30% nicht selbst im Haus verbraucht werden. Da die 70% erst am Netz-Verknüpfungspunkt vorliegen müssen, darf überschüssiger Solarstrom bis dorthin selbst genutzt werden.
Wichtig ist, dass die aktuelle Leistung einer PV-Anlage von vielen Einflüssen, wie beispielsweise der Intensität der Sonneneinstrahlung und der Temperatur, abhängig ist. Sprich, die meiste Zeit im Jahr läuft eine PV-Anlage unterhalb der 70% installierten Leistung. Nur an sehr guten Sonnentagen und einer optimal ausgelegten Anlage wird die Grenze öfters überschritten.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall Ihren Installateur zu kontaktieren. Er weiß am besten, welche Regelung er zur Einhaltung der 70% vorgenommen hat.
c) Auch hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Installateur. Die Beantwortung der Frage hängt immer von den individuellen Gegebenheiten ab.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit unseren Antworten helfen. Falls der Kontakt zu Ihrem Installateur keinen Erfolg bringt, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.
Viele Grüße
Christina Pfeufer
Hallo,
wir haben uns dazu entschlossen, unsere bestehende PV Anlage, Installation vor 2011 <30 kwp, mit einem Solarstromspeichersystem zu optimieren. Diese Erweiterung erfolgte, wegen eines defekten Wechselrichters, zwei Wechselrichter waren bisher installiert.
Kommt in diesem Fall ebenfalls die Einspeisebegrenzung mit 70% zum tragen oder gilt diese nicht.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Maier
Guten Tag Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn nur ein Speicher hinzugefügt wird, hat das keinen Einfluss auf die 70% -Regelung.
Der Speicher, sofern er allein zur Eigenverbrauchserhöhung dient, gilt aus Sicht des Netzbetreibers als „Verbraucher“. Er unterliegt lediglich der Meldepflicht. Dieses muss durch einen eingetragenen Elektromeister beim Netzbetreiber durchgeführt werden.
Viele Grüße
IBC SOLAR
Hallo,
Meine 12 kWp Anlage hat als Installationsjahr: 2006.
Da ein Wechselrichter defekt ist und die weitere 2 Wechselrichter schon 14 Jahre alt sind, werden alle 3 vorhandene Wechselrichter ersetzt durch einen 15 kW Wechselrichter.
Habe ich hier Bestandsschutz oder greift hier die 70% Begrenzung?
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Burger
Hallo Herr Burger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das kann man pauschal leider nicht beantworten und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Wechselrichter ist ein maßgebliches Bauteil im PV-Gesamtsystem. Hier entscheidet der Verteilnetzbetreiber darüber, welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung. Er wird Ihnen weiterhelfen.
Sonnige Grüße
IBC SOLAR