[1]Die Diskussion über die Zukunft der Solarkürzung ist voll entbrannt. IBC SOLAR hat Abgeordnete aller Bundestagsparteien gebeten, Ihre Sicht der Debatte zu beschreiben und Ihre Position vorzustellen.
Im heutigen Beitrag nimmt Dirk Becker [2], SPD-Bundestagsabgeordneter, Stellung zu den geplanten Vergütungskürzungen:
„Keine Investitionssicherheit, keine Marktintegration, keine positiven Signale für die deutsche Solarindustrie, dafür handwerkliche Fehler: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung ist ungenügend. Anstatt Ruhe und Kontinuität in den überhitzten Markt zu bringen, setzt Schwarz-Gelb seinen energiepolitischen Zickzack-Kurs fort.
Das geplante Marktintegrationsmodell ist nicht mehr ist als eine zusätzliche Kürzung durch die Hintertür. Dass Anlagenbetreiber zwischen 10 und 15 Prozent ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen oder vermarkten müssen, ist oft nicht möglich. Zudem ist der technische und bürokratische Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber kaum zu leisten. Von Marktintegration kann also keine Rede sein.
Inakzeptabel ist der Plan der schwarz-gelben Koalitionsfraktionen, das Parlament bei zukünftigen Vergütungskürzungen und Eingriffen in die EEG-Fördersystematik außen vor zu lassen. Dieser Passus trägt weiter zur Verunsicherung der gesamten Erneuerbare-Energien-Branche bei, da die Ministerien zukünftig nicht nur ohne Rückkopplung mit den Parlamentariern und Bundesländern und ohne Vorankündigung die Solarförderung ändern dürfen. Im Zuge einer Verordnung sollen sie auch das Marktintegrationsmodell auf alle anderen Energieträger übertragen dürfen. Investoren aller Sparten sehen sich dadurch mit deutlich erhöhten Risikozuschlägen bei der Kreditaufnahme konfrontiert.
Für mich steht fest, dass Kürzungen mit Maßnahmen einhergehen müssen, die deutsche Solarindustrie zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb fordern wir die Einführung einer sogenannten „Local Content“-Regelung: Jede neue Solaranlage soll nur dann einen Vergütungsanspruch erhalten, wenn sie einen europäischen Wertschöpfungsanteil von mindestens 70 Prozent vorweisen kann.“