Vor wenigen Wochen konnten unsere Leser erfahren, welche Schritte bei der Realisierung eines PV-Projekts [1] zu beachten sind. Ist die Anlage nun in Betrieb genommen und der Netzanschluss erfolgt, ist ein weiterer wichtiger Meilenstein geschafft. Auch wenn die Photovoltaikanlage mittlerweile Strom produziert der nun ins Netz eingespeist wird, gibt es einige Tipps, die man beim Betrieb eines Solarparks beachten sollte.
[2]Grundsätzlich ist der Betrieb mit geringem Aufwand verbunden. Hierbei fallen jedoch sowohl Maßnahmen zur Instandhaltung als auch kaufmännischen Aufgaben an. Sie tragen jedoch wesentlich dazu bei, dass der Solarpark über die, gesamte Laufzeit die vorgesehenen Erträge erwirtschaftet.
Das für den Stromertrag wesentliche Kriterium ist neben der Anlagenleistung (kWp) die Performance Ratio (PR). Diese Kennzahl ist standortunabhängig und daher ein Maß für die Anlagengüte. Die PR bezeichnet das Verhältnis aus dem tatsächlichen Anlagenertrag, d.h. der genutzten Sonneneinstrahlung und der von den Solarmodulen möglichen Sonnenenergieumwandlung in Strom.
Im Laufe der Zeit führen physikalische und mechanische Prozess zu Abnutzungen. So können zum Beispiel Alterungsprozesse über die Jahre einzelne Komponenten der PV-Anlage in ihrer Funktion beeinträchtigen. Daher sind Maßnahmen zur Instandhaltung erforderlich, damit die PV-Anlage auch die Erträge liefert, die im Gutachten prognostiziert wurden.
Um physikalischen Abnutzungsprozessen entgegenzuwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Wartung umfasst daher Maßnahmen zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes. Hierunter fallen sowohl die optische Kontrolle der Anlage als auch Arbeiten wie das Reinigen der Solarmodule oder die Beseitigung von Verschattungen. Im Rahmen der Inspektion bzw. Diagnose werden Aktivitäten durchgeführt die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes des Photovoltaikanlage dienen. Diese Maßnahmen werden mittels Fernüberwachung über eine Internetverbindung zwischen Anlage und Fernwarte ausgeführt. Daran schließt sich die notwendige Instandsetzung an. Darunter fallen sämtliche Tätigkeiten zur Wiederherstellung des Sollzustandes, wie z.B. der zeitnahe Tausch einer defekten Komponente.
Neben den Aktivitäten der Instandhaltung sind auch kaufmännische Tätigkeiten während des Anlagenbetriebs zu erledigen. So müssen im Wesentlichen das Vertragsmanagement sowie der Jahresabschluss der Zweckgesellschaft der Photovoltaikanlage organisiert werden. Grundlage hierfür sind die vorhandenen Verträge sowie die geltenden Gesetze. Der Kaufvertrag der Anlage beinhaltet die technischen Daten, die es im Rahmen des Anlagenbetriebes einzuhalten gilt. Bei großen Photovoltaikanlagen wird daher ein Betriebs- und Wartungsvertrag abgeschlossen in dem der Leistungsumfang kundenspezifisch definiert ist. Abhängig vom Standort und der Anlagengröße liegen verschiedene Verträge vor. Als wesentliche Verträge sind hier der Grundstückspachtvertrag, bzw. -kaufvertrag, der Vertrag für die Einspeisevergütung und der Vertrag zur Stromeinspeisemessung zu nennen. Hinzu kommen entsprechende Versicherungs- und Kreditverträge die relevant sind.
Als sinnvoll bietet sich somit ein Vertrag über das zentrale Management der gesamten Photovoltaikanlage an. Hierbei erfolgt die schnittstellenfreie Ausführung sowohl sämtlicher technischer als auch kaufmännischer Tätigkeiten durch einen kompetenten Vertrags- und Ansprechpartner. Zum Leistungsumfang zählen auch die jährliche technische Berichterstattung und der Jahresabschluss für die Betreibergesellschaft.
Die weiteren Vorteile für den Kunden sind, dass dieser die Anlage von einem erfahrenen Vertragspartner betreiben lässt, der sich auf den Anlagenbetrieb spezialisiert und entsprechende Betriebserfahrungen vorzuweisen hat. Dieses Knowhow von anderen Anlagen kann ebenfalls vom Kunden genutzt werden. Zudem ist durch das zentrale Management auch sichergestellt, dass auf entsprechende technische Neuerungen hingewiesen wird, um diese zu entsprechend zeitnah berücksichtigen zu können.
Das spielt besonders am Ende der geplanten Betriebsdauer eine Rolle: Photovoltaikanlagen können am Ende der Laufzeit außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Da die Anlagen aber technisch nach dieser Zeit noch funktionsfähig sind, können sie auch weiter betrieben werden – der produzierte Strom kann dann weiterhin verkauft werden. Welche Vorgehensweise der Kunde wählt, hängt von seiner spezifischen Situation und den zukünftigen Rahmenbedingen ab.
Autor: Lothar Sowa