Was ist eigentlich das Grünstromprivileg?

Immer wieder fällt in den aktuellen Diskussionen um die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein bisher kaum erwähnter Aspekt der EEG-Umlage: das Grünstromprivileg (nach § 37 Absatz 1 Satz 2 EEG). Doch was ist das eigentlich?

Stromlieferanten haben nach dem EEG grundsätzlich die Pflicht, auf den von ihnen an den Endverbraucher gelieferten Strom eine EEG-Umlage aufzuschlagen. Diese führen sie an den Betreiber der Übertragungsnetze ab. Hier setzt das Grünstromprivileg an: Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen Stromlieferanten, deren Strom „grün“ erzeugt wurde, keine EEG-Umlage abführen. Als „grüner“ Strom gilt, welcher zu mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Das Problem: Die Umlagebefreiung gilt nicht nur für den „grünen“ Stromanteil, sondern auch für den übrigen Anteil, den „Graustrom„, der meist aus Kohle- oder Atomkraftwerken stammt.

Für den eingespeisten Strom aus regenerativen Quellen müssen Stromlieferanten mehr als den durchschnittlichen Großhandelspreis zahlen. Liegt dieser allerdings nur geringfügig darüber, profitiert der Stromlieferant von der Befreiung von der EEG-Umlage und verdient unter dem Strich dadurch sogar mehr als bei der reinen Lieferung von konventionellem Strom.

Doch die Bundesregierung will das Grünstromprivileg im Zuge der Novellierung des EEGs überarbeiten.

Der derzeitige Vorschlag: Die betroffenen EVU sollen nicht mehr vollständig von der EEG-Umlage befreit werden, sondern einen reduzierten Satz in Höhe von circa 2 Cent/kWh abführen.

Das erklärte Ziel: die Entlastung der Stromendverbraucher.

Der Denkfehler: Grünstromlieferanten können durch den Wegfall der EEG-Umlage günstigen Strom an ihre Kunden liefern. Die Änderungen werden gerade die Unternehmen treffen, die bereits jetzt 100 Prozent Strom aus regenerativen Energien liefern und derzeit teilweise sogar günstigeren Strom anbieten können, als Stromlieferenten mit Graustrom.

(Autor: Michael Greif)

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4 Gedanken zu „Was ist eigentlich das Grünstromprivileg?“

  1. Mir ist absolut schleierhaft, warum diese Regelungen so gehandhabt werden.
    Am sinnvollsten wäre es doch, wenn die _Endkunden_ (bei Bezug von ‚grünem‘ Strom) automatisch von der EEG-Umlage befreit, bzw. mit einem geringeren Anteil belastet würden.

    Als Bezieher von teurerem ‚Ökostrom‘ finde ich es jedenfalls ungerecht, daß ich quasi zweimal zur Kasse gebeten werde.

  2. Wenn Ihr Energieversorger reinen Ökostrom bezieht, zahlt Ihr Energieversorger keine EEG-Umlage und muss diese also auch nicht weiter berechnen. Viele Ökostromanbieter weisen auf ihrer Webseite darauf hin, dass bei ihnen keine EEG-Umlage anfällt, denn nur so können sie ihren Strom zu einem marktgerechten Preis anbieten. Leider ist der grüne Strom im Einkauf noch teurer als „Graustrom“ und daher wohl kaum ein Kunde bereit, den teuren Strom + die Umlage zu zahlen. Ich kann Sie also beruhigen, Sie zahlen beim Öko-Stromanbieter sicherlich nicht zweimal.

  3. Hallo Herr Greif,
    wenn ich Sie berichtigen darf: es kann durchaus sein, dass Nax „zwei mal zur Kasse gebeten wird“.
    Dies ist der Fall, wenn sein Energieversorger keine 50% des Grünstroms in seinem Energiemix hat und deshalb auch nicht von der EEG Umlage (teilweise) befreit wird. Er berechnet seinen Kunden nämlich den Aufschlag für Naturstrom UND die zusätzliche EEG-Belastung durch die „befreiten“ Ökostromabnehmer..
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Grünstrom muss nicht zwingend teurer als „Graustrom“ sein. Die grüne Energie wird ganz normal nach Börsenpreis bezahlt und ist oft genug unterhalb des konventionellen Preises. Tagesaktuelle Preise sind auf eeg-kwk.net zu finden. Alle Angaben dort sind mit Gewähr.

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