Ein altes Sprichwort sagt: „Aus Schaden wird man klug.“ Noch cleverer ist es natürlich, sich schon abzusichern, bevor es zu einem Schaden kommt. Das gilt besonders für Investitionsgüter, zu denen auch Solaranlagen zählen. Generell unterscheidet man folgende Versicherungsfälle:
- Sachschäden an der Anlage selbst
- Haftungsschäden, die dann auftreten, wenn die Anlage fremdes Eigentum beschädigt
Es ist sinnvoll, sich bereits während der Planung über mögliche Versicherungen zu informieren, da diese als jährlich anfallende Kosten in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden müssen.
Spezielle PV-Versicherungen bieten sogenannte „Allgefahrenversicherungen“ an. Hier deckt der Versicherer alle Schäden durch Gefahren ab, denen die Anlagen ausgesetzt sind. Dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Feuer, Sturm oder Hagel. Versichert sind im Regelfall alle Komponenten einer PV Anlage (Module, Aufständerung, Wechselrichter, Einspeisezähler, Laderegler, Überspannungsschutzeinrichtungen, Gleich- und Wechselstromverkabelung). Ausgeschlossen sind beispielsweise Alterungserscheinungen wie Abnutzung oder Korrosion sowie nicht vorhersehbare Ereignisse wie Krieg oder Streiks, atomare Unfälle oder Erdbeben. Kommt es zum Versicherungsfall, trägt die Versicherung alle Kosten, um die Anlage wieder in den Neuzustand zu versetzen (ohne Abzug, da es sich im Regelfall um Neuwertversicherungen handelt). Der Ausfall der Einspeisevergütung wird darüber hinaus meist pauschal ersetzt. In der Praxis haben sich Beträge von 2,00 Euro/kWp pro Tag für den Zeitraum April-September bzw. 1,00 Euro/kWp pro Tag für den Zeitraum Oktober-März durchgesetzt.
Selbstbeteiligung = niedrigere Beiträge
Ohne eigene Beteiligung des Anlagenbetreibers ist kein Versicherer bereit, einen adäquaten Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen. Dieses gilt für die Sachversicherung ebenso wie für Ertragsausfälle. Jeder Versicherer handhabt diese Selbstbehalte individuell und je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger werden die jährlichen Beitragssätze.
Zum adäquaten Vergleich der Angebote lohnt ein genauer Blick in die Ausschlusskataloge und Auflagen der Versicherungen. Welcher Selbstbehalt wird fällig? Wie hoch ist die Tagesentschädigung? Welche Leistungsdauer (Haftzeit) wird angesetzt und welche Risiken werden ausgeschlossen?
Was also tun?
Wir raten in jedem Fall davon ab, die PV-Anlage in eine Gebäudeversicherung zu integrieren, weil so nur Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt sind. Außerdem liegt die Beweislast auf der Seite des Versicherungsnehmers, der beispielsweise bei Windschäden mindestens eine Windstärke 8 nachweisen muss, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Zudem ist der Ertragsausfall in Gebäudeversicherungen nicht berücksichtigt. Viele Versicherungen erkennen PV-Anlagen nicht als Gebäudebestandteil an und dadurch schließen sie diese per se von diesem Versicherungsschutz aus.
Wird die Anlage auf einem gepachteten Dach betrieben, empfehlen wir den Abschluss einer eigenen Betriebshaftpflicht, die Gebäude und Schäden während der Montage und dem späteren Betrieb abdeckt. Bei Groß- und Freiflächenanlagen ist der Abschluss einer eigenen Bertreiberhaftpflicht inklusive der Bauherrenhaftpflichtversicherung obligatorisch. Diese sollten auch für so genannte Einleitungsschäden aufkommen, die entstehen können, wenn der Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Verursacht der eingespeiste Strom Störungen im Netz, können Energieversorgungsunternehmen diese gegenüber Anlagenbetreibern geltend machen. Bei privaten – auf dem eigenen Dach betriebenen Anlagen – kann die Bauherrenhaftpflicht bereits in der Privat-, Haus- oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Um Doppelungen zu vermeiden, lohnt sich ein umfassendes Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvertreter oder einem spezialisierten Versicherungsmakler vor dem Abschluss einer neuen Police.